Guten Tag, Folgender Fall: Arbeitnehmerin, angestellt in Teilzeit (20 Std./Woche), beantragt 3 Jahre Elternzeit. Im Anschluss an den Mutterschutz bleibt sie ein Jahr unter Bezug von vollem Elterngeld zu Hause, danach kehrt sie an den Arbeitsplatz zurück mit besagten 20 Std.Woche. Besteht WÄHREND dieser 2 Jahre Elternzeit ein (gesetzlicher) Anspruch auf eine selbst gewählte Arbeitszeit (bestimmte Wochentage und bestimmte Zeitfenster, z.B. Montag bis Freitags in der Zeit von 8-12 Uhr), die sich mit der Betreuung des Kleinkindes vereinbaren läßt? Der Kindsvater arbeitet Vollzeit im selben Unternehmen. Das Unternehmen ist ein 24-Stunden Betrieb mit Schichtdienst. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich entsprechend dem betrieblichen Arbeitsaufkommen eingesetzt werde. Vielen Dank Snief
von Snief am 24.02.2011, 22:31