Guten Tag Frau Bader. Ich möchte nach meiner Elternzeit nur noch 30 bis 35 Std in der Woche arbeiten gehen( 5 Tage in der Woche ). Vor der Elternzeit bin ich 40- 45Std in der Woche arbeiten gegangen, 6 Tage Woche.Meine Arbeitszeiten waren von 6- 14.15 Uhr oder von 13- 20.15 Uhr. Da mein Lebensgefährte Vollzeit arbeiten geht bräuchte ich 3 mal in der Woche eine Mittelschicht damit ich meine Tochter früh in die Kita bringen kann und spätestens 17.30 Uhr abholen kann ( Kita geöffnet von 6 Uhr bis 17.30 Uhr). Und am Wochenende bräuchte ich ab und zu frei da mein Freund arbeiten muss und keine Kita auf hat. Verwandschaft haben wir auch nicht in der Nähe. 1.Habe ich Anrecht auf 30- 35 Std Woche ?Muss ich das beantragen oder reicht eine mündliche Vereinbarung mit meiner Chefin? ( in meinem Vertrag sind keine Wochenstunden festgelegt) 2.Habe ich Anrecht auf eine 5 Tageswoche?( keine 6 Tage mehr) Muss das beantragt werden? 3.Habe ich Anrecht auf eine Mittelschicht?( z.B. 8- 15uhr) Muss die Mittelschicht beantragt werden? Vielen Dank für Ihre Mühe
von Laurettchen am 29.07.2017, 01:33