Frage: Arbeitszeiten nach Elternzeit

Ich bin momentan in Elternzeit, insgesamt 2 Jahre. Meine bisherige Arbeitszeit war in Schichten: Frühschicht ab frühstens 06.00 Uhr, Spätschicht bis längstens 24.00 Uhr. Da ich nun alleinerziehend bin kann ich unmöglich die Spätschichten bis 24.00 Uhr arbeiten, da ich niemanden für die Betreuung meines Kindes spät abends habe. Muß mein Arbeitgeber mir das genehmigen, das ich nach meiner Elternzeit nur Frühschichten arbeiten kann oder die Spätschichten bis längstens 20.00 Uhr. Das würde ich noch hinbekommen mit einer Betreuung. Oder kann er das auch ablehnen. Weil letztendlich müßte ich dann kündigen weil das einfach nicht machbar ist mit der Schichtarbeit wie bisher. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Annika01 am 01.01.2012, 23:33



Antwort auf: Arbeitszeiten nach Elternzeit

Hallo, nach neueren Urteilen muss er betriebliche Belange vorbringen, um es abzulehnen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2012



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