Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft im März aus. Bis dahin werde ich in der 25. SSW sein. Eine Vertragsverlängerung ist daher eher unwahrscheinlich. Nun habe ich gehört, dass unter bestimmten Bedingungen sich der Vertrag um die Elternzeit verlängert. (Ich habe bereits ein Kleinkind, für das ich vor der Geburt des 2. Kindes Elternzeit nehmen könnte.) In meinem Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nichts; einen Betriebsrat haben wir nicht. Wie kann ich herausfinden, ob das für mich zutrifft? (Ich arbeite in der Altenpflege, übergeordneter Träger ist die Caritas, AVR-Geltungsbereich) Wenn keine Vertragsverlängerung möglich ist: Wäre es möglich, dass ich mich arbeitssuchend melde, auch wenn ich in diesem Bereich voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot erhalten werde? (Ich habe eine weitere Ausbildung im Bürobereich.) Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ich direkt davor nicht gearbeitet habe? Wenn ja, in welcher Höhe? (Ich wäre dann entweder arbeitssuchend oder mit meinem Mann familienversichert.) Vielen Dank im Voraus.
von Halluzinelle von Tichy am 16.11.2013, 14:00