Eine schwangere Mitarbeiterin kann infolge von Beschäftigungsverboten nach § 4 MuSchG mit der bisherigen Tätigkeit nicht weiterbeschäftigt werden. Der Arbeitgeber möchte sie mit einer zumutbaren Ersatztätigkeit weiterbeschäftigen. Dazu müßte sie aber zu anderen Arbeitszeiten als bisher kommen. Das lehnt die Schwangere aufgrund fehlender Kinderbetreuung (vormittags) ab. (Den nötigen Kitaplatz möchte sie nicht einfordern, obwohl das Kind schon 1,5 Jahre alt ist.)
Im Arbeitsvertrag sind schriftlich keine bestimmten Arbeitszeiten vereinbart worden. Es sei aber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses mündlich ausdrücklich einverbart worden, dass die Frau zu bestimmten Tagen und bestimmten Tageszeiten mit Rücksicht auf ihre familiären Verhältnisse eingesetzt werden würde. Sie beruft sich nun auf diese mündliche Vereinbarung.
Was ist nun verbindlich, was würde vor Gericht standhalten? Wer hat Recht?
Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 15:53
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und mündliche Vereinbarungen - was zählt vor Gericht?
Hallo,
das wird sie nicht beweisen können.
Auf der anderen Seite steht aber die Frage, ob es sich um eine jahrelange betriebliche Übung handelt. Das wird im Zweifel das Gericht entscheiden. Nach meinem dafürhalten Nein, dass im Vertrag eben anders steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2017
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Arbeitsvertrag und mündliche Vereinbarungen - was zählt vor Gericht?
wenn der AG seine pflicht einlöst und sie anderweitig einsetzt und sie ablehnt, ist sie raus. dann ist das arbeitsverweigerung. sei muss ihre persönlichen dinge klären um zu arbeiten. wenn da nix schriftlich da ist, gilt der vertrag. sie kann sich nicht auf das mündliche berufen, wie will sie das beweisen? dann muss sie sich um die betreuung kümmern. so würde ich das sehen. sie möchte doch weiter lohn bekommen oder nicht? und der arbeitgeber hat ja ersatzarbeit für sie
von
mellomania
am 28.09.2017, 13:23
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und mündliche Vereinbarungen - was zählt vor Gericht?
Als "Nachweis" für die mündliche Vereinbarung sieht sie die jahrelange Einteilung in den Dienstplänen zu ganz bestimmten Zeiten. Ist das stichhaltig?
Mitglied inaktiv - 28.09.2017, 16:08
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und mündliche Vereinbarungen - was zählt vor Gericht?
könnte man als sogenannte betriebliche übung einstufen. hmmm..schwierig, da der AG ja verpflichtet ist, vor einen BV einen andren arbeitsplatz zur verfügung zu stellen. wenn sie den nicht annehmen kann oder will, hat er seine pflicht getan. dann müsste sie unbezahlt daheim bleiben. es ist ja seine pflicht . selbst arbeiten, die mit ihrer qualifikation nix zu tun haben, kann er ihr geben und sie muss sie machen. schwierig das ganze...
von
mellomania
am 28.09.2017, 16:13