Guten Tag,
Folgendes: Am 20.6 läuft mein Vertrag aus, ab 20.7 befinde ich mich in Mutterschutz.
Meine letzte Lohnzahlung bekomme ich am 1.7.
Ich weiß das ich mich spätestens im März Arbeitssuchend melden muss.
Wie verhält sich das mit der Auszahlung und Berechnung des Mutterschaftgeldes?
Mein erstes ALG1 würde ich ja erst zum 1.8 rückwirkend bekommen und da bin ich ja schon im Mutterschutz.
Macht es da überhaupt Sinn sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden und die Anträge auf ALG1 zu stellen? Woher bekomme ich sonst mein Geld zum Mutterschutz? Und sie wird das dann berechnet?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Lg
Mitglied inaktiv - 29.01.2017, 13:14
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und Mutterschaftsgeld
Hallo,
ja, das ist sogar sehr wichtig, denn die KK zahlt nur dann MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2017
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und Mutterschaftsgeld
Bekommt man ALG1 neuerdings rückwirkend? Ich kenne das nur das es im voraus gezahlt wird - wenn man entsprechend rechtzeitig alles beantragt hat.
Mitglied inaktiv - 29.01.2017, 13:37
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und Mutterschaftsgeld
Huhu
Also bei mir ist es schon einige Jahre her das ich ALG1 erhalten habe, damals wurde es rückwirkend gezahlt, ALG2 kam damals vorwiegend.
Sprich wenn ich Anspruch zum zB 1.8 hatte kam ALG1 zum 1.9 während ALG2 zum 1.8 kam.
Ich weiß nicht ob das überall gleich ist, da kann ich nur für den Kreis Viersen und Krefeld sprechen wie es vor über 4 Jahren war.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 29.01.2017, 14:30