Arbeitsvertrag läuft im Beschäftigungsverbot aus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag läuft im Beschäftigungsverbot aus

Hallo Mein Arbeitsvertrag läuft Mitte Dezember aus und Mutterschutz beginnt erst Ende Januar. Die sechs Wochen dazwischen würde ja das Arbeitsamt bezahlen per Arbeitslosengeld. Wie sieht es aber aus, wenn ich jetzt schon von meiner Ärztin ins BV geschickt werde? Bis zum Ende des Vertrages ist ja klar, der AG bezahlt und bekommt es von der Kasse zurück. Aber was ist danach? Von wem beziehe ich da die Leistungen? Lg anne m.

von Annnnne am 02.09.2014, 21:20



Antwort auf: Arbeitsvertrag läuft im Beschäftigungsverbot aus

Hallo, schauen Sie mal hier – das ist eine Arbeitsanweisung zu diesem Thema (da stehen auch interessante Urteile, die die Agenturen f Arbeit ja nicht beachten sollen) Geschäftszeichen: SP III 31 / SP III 32 - 71119 / 71328 / 9031 / 9042 / 9043 / 6801.4 / 6901.4 Empfänger: Alle AA, RD, SC Gültig ab: 23.11.2010 Gültig bis: 22.11.2015 SGB II: - SGB III: Weisung Zusammenfassung Um die soziale Absicherung von schwangeren arbeitslosen Frauen zu gewährleisten, für die ein Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG bescheinigt hat, ohne gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit für die Schwangere festzustellen, ist nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vorläufig über den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu entscheiden. 1. Ausgangssituation Aktuell besteht eine gesetzliche Regelungslücke in der sozialen Absicherung von arbeitslosen schwangeren Frauen, für die ein Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG ausgesprochen hat, ohne gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren zu bescheinigen. Nach dem Landessozialgericht Hessen hat nun auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 13 AL 4524/09) entschieden, dass in diesen Fällen Verfügbarkeit zu fingieren und Arbeitslosengeld zu zahlen sei. Gegen diese Entscheidung hat die BA Revision eingelegt (vgl. B 7 AL 26/10 R). 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene - entfällt - 3. Eigene Entscheidung und Absicht Aufgrund des beim Bundessozialgericht anhängigen Rechtsstreits (B 7 AL 26/10 R) zur Klärung der Leistungspflicht der BA für Zeiten, in denen der Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat, ohne gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren selbst zu bescheinigen, liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung von Arbeitslosengeld nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III grundsätzlich vor. Bei der im Rahmen des § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III erforderlichen Ermessensausübung sind die wirtschaftlichen, persönlichen bzw. sonstigen Verhältnisse der Schwangeren zu berücksichtigen. Die Ermessensausübung dürfte in diesen Fällen regelmäßig zu einer vorläufigen Bewilligung führen. Die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ist ab sofort zu nutzen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich neben den Fällen, bei denen die Entscheidung über den Leistungsanspruch noch aussteht, auch auf die betroffenen Fälle im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens. In Fällen, in denen das Beschäftigungsverbot ohne gleichzeitige Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren während des laufenden Leistungsbezuges ergeht, ist die ursprüngliche Bewilligung nach § 48 Abs.1 Satz 1 SGB X aufzuheben. Anschließend ist über die weitere Zahlung von Arbeitslosengeld nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vorläufig zu entscheiden. Der Bewilligungsbescheid nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III muss für den Empfänger die Vorläufigkeit klar erkennen lassen. Hierzu sind der Umfang der Vorläufigkeit und die Rechtsfrage, die noch nicht endgültig geklärt ist, zu benennen. Hierzu ist neben dem Bescheid aus COLIBRI zwingend ein weiterer Bescheid (BK-Vorlage 3s328-1) zu erstellen. Die Vorlage 3s328-1 wurde für die Fallgestaltung des § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III entsprechend angepasst. Der Bescheid aus COLIBRI ist im Rahmen der Nachbearbeitung um einen Hinweis auf den weiteren Bescheid zu ergänzen. Die vorläufige Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ist bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht möglich. Über den Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens und die weitere Vorgehensweise wird eine entsprechende Mitteilung erfolgen. Der Geschäftsprozess „Einschränkung der Verfügbarkeit bearbeiten“ wird zum kommenden Release 2010/XII am 20.12.2010 aktualisiert. 4. Einzelaufträge Die Regionaldirektionen • stellen die Umsetzung der beschriebenen Regelungen in den Dienststellen ihres Bezirks sicher. Die Agenturen für Arbeit • nutzen ab sofort bis zur Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht in den beschriebenen Fällen die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. • verwenden zur vorläufigen Bewilligung nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 SGB III zusätzlich zum Bescheid aus COLIBRI die ergänzende BK-Vorlage 3s328-1.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2014



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitsvertrag endet im Beschäftigungsverbot

Guten morgen Frau Bader...ich hoffe sie können mir weiter helfen...Ich habe einen Arbeitsvertrag bis zum ende des Jahres der wegen Schwangerschaft und dem Beschäftigungsverbot seit September nicht verlängert wird...wie geht das dann im Januar weiter?Habe schon mitbekommen das dass Arbeitsamt einen ablehnt und man somit weder Geld bekommt noch Krank...


Wer zahlt nach befristeten Arbeitsvertrag der im Beschäftigungsverbot endet?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten bis zur Entbindung am 3.6. von meiner FA ausgestellt bekommen. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet am 31.03. Bekomme ich bis zur Geburt bzw. Mutterschtz Geld von der Agentur für Arbeit oder von der Krankenkasse? Bin ich dann überhaupt noch Krankenversichert...


Befristeter Arbeitsvertrag, Teilarbeitslosengeld, Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist recht kompliziert und unübersichtlich, so dass alle Beteiligten bis jetzt keine verlässliche Antwort geben konnten. Meine Situation: Ich bin in der 13. SSW (ET 23.09.19) und habe zwei sozial Versicherungspflichtige Jobs. Nr 1 ist unbefristet und umfasst 16 Std. Nr 2 ist bis zum 23.07.19 befristet u...


Nachtrag zum Arbeitsvertrag im teilweisen Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein teilweises Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgestellt, erhalten, so dass ich nur 5 Stunden im HomeOffice arbeite / arbeiten darf gemäß BV. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag vorgelegt, in welchem aufgrund des Beschäftigungsverbotes und der nun nur noch zu erbringenden 5 Stunden mei...


Auszahlung Überstunden bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe folgende Frage: angenommen, ich erhalte direkt mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot (pandemiebedingt) und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (studentische Aushilfe, Minijob), der noch vor dem Entbindungstermin ausläuft. Habe ich dann noch ein Anrecht auf die bisher geleisteten Über...


Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin i...


Habe ich Urlaubsanspruc bei Beschäftigungsverbot und befristetem Arbeitsvertrag?

Guten Tag Frau Bader, ich habe einen befristeten Minijob, der Ende Januar 2022 endet. Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot und mein Mutterschutz beginnt im Anfang November. Habe ich Anpruch auf Urlaub bzw. die Auszahlung des Urlaubsanspruches? Und wenn ja, darf ich mir das Urlaubsgeld vor dem Mutterschutz auszahlen lassen? Ich hoffe, dass es d...


Beschäftigungsverbot und neuer Arbeitsvertrag

Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 16.03.22 einen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber. Davor hatte ich einen Ausbildungsvertrag. Ab dem 17.03.2022 habe ich dem Betrieb meine Schwangerschaft mitgeteilt. Laut Gesetz bekommt man ja das weitergezahlt, was man die letzten 3 Monate an Gehalt bekommen hat. Aber nun habe ich ja einen anderen...


Befristeter Arbeitsvertrag Beschäftigungsverbot Arbeitslos

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...