Arbeitsvertrag endet in den ersten 12 Monaten der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag endet in den ersten 12 Monaten der Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag endet noch vor dem ersten Geburtstag meines Kindes. Ab dem Geburtstag habe ich eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber. Hat diese "Zwischenspanne" Nachteile für mich, muss ich mich arbeitslos melden oder soll ich schon früher kündigen und die neue Arbeitsstelle (hier gibt es ja Nachteile: Kinderbetreuung, Elterngeld) schon früher anfangen? Danke

von Bienchen2306 am 03.05.2015, 18:52



Antwort auf: Arbeitsvertrag endet in den ersten 12 Monaten der Elternzeit

Hallo, Sie müssen sich um die KK kümmern - unproblematisch, wenn Sie noch EG beziehen (dann sind Sie beitragsfrei weiter versichert). Die EZ endet mit dem Vertragsende Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2015



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