Hallo Frau Bader, wenn ich während der Elternzeit, mit Einverständnis meines Arbeitgebers, bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung annehme, muss ich dann dem neuen Arbeitgeber mitteilen dass ich noch in Elternzeit bin oder unterschreibe ich einfach einen "normalen" Arbeitsvertrag mit normaler Probezeit, Kündigungsfrist etc. Vielen Dank und viele Grüße
von Finchen13 am 11.02.2014, 21:18