Ich habe auch mal ne Frage da meine Elternzeit am 15.07.14 abläuft habe ich Betreuungs- und Landeserziehungsgeld beantragt weil ich erst ab Oktober ein Krippenplatz habe für mein Kind. Muß ich mich da trotzdem arbeitssuchend melden obwohl ich bis oktober nicht auf den Arbeitsmarkt verfügbar bin.
Danke für Ihre Hilfe, bin echt richtig ratlos
von
glückliche Mama32
am 28.06.2014, 20:18
Antwort auf:
Arbeitssuchend melden trotz beantragung von Betreuungs- und Landeserziehungsgeld
Hallo,
ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit.
Ich würde mich auf jeden Fall vorsichtshalber mal bei der Agentur für Arbeit melden, eigentlich ist aber Oktober das entscheidende.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2014
Antwort auf:
Arbeitssuchend melden trotz beantragung von Betreuungs- und Landeserziehungsgeld
Entweder hast Du einen AG und Elternzeit oder Du hast keinen AG und keine Elternzeit.
Arbeitssuchend melden solltest Du Dich zu dem Zeitpunkt, zu dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.
Man kann aber auch schon ein paar Wochen eher einen Beratungstermin machen.
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2014, 20:37