Hallo Frau Bader, ein Arbeitnehmer arbeitet Teilzeit in Elternzeit, laut Vertrag ist pro Woche eine feste Anzahl Stunden von Montag bis Freitag zu arbeiten, die Arbeitszeit kann sich der Arbeitnehmer frei einteilen. Nun wechselt die Personalführung und möchte einen neuen Vertrag aufsetzen, weil es nicht rechtskonform ist, dass der Arbeitnehmer die Zeit selbst einteilen kann. Es soll nun eine feste Anzahl Stunden pro Tag festgelegt werden, weil das gesetzlich erforderlich sei. Zusätzlich heißt es die Zeit sei trotzdem weiterhin frei einteilbar, nur im Vertrag könne das nicht geregelt werden. Das erscheint mir erst einmal schräg und unvorteilhaft für den Arbeitnehmer. Ist es tatsächlich so, dass z.B. bei 25 Stunden an 5 Tagen in der Woche noch einmal extra festgelegt werden MUSS, dass z.B. jeden Tag 5 Stunden lang gearbeitet werden muss? Oder ist es auch zulässig, dass keine feste Anzahl Stunden vereinbart wird, sondern nur eine Wochenarbeitszeit und die Arbeitstage? Und können Sie mir sagen, wo ich die gesetzlichen Grundlagen dafür finde? Vielen Dank im Voraus!
von MiriT am 05.01.2016, 09:48