Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit (3 Jahre beantragt). Mein Arbeitgeber steckt mitten im Insolvenzverfahren. Soviel ich weiß sind bereits alle Mitarbeiter zum 31.12.2016 gekündigt worden. Ich habe jedoch noch keine Kündigung bekommen. Da ich nun ganz frisch wieder schwanger bin, hätte ich diesbezüglich einige Fragen:
1) Ist es sinnvoll den Insolvenzverwalter zeitnah über die Schwangerschaft zu informieren oder erst nachdem doch irgendwann eine Kündigung bei mir eintrifft? (Die Firma wurde bereits geschlossen, klagt aber derzeit noch gegen den Freistaat Bayern)
2) Sollte ich demnächst eine Kündigung erhalten, sollte ich umgehend Einspruch einlegen oder was sollte ich tun?
3) Sollte ich bis zum Mutterschutz keine Kündigung erhalten, ist es dann sinnvoll die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes zu beenden? Oder ist es egal, da die Firma sowieso für immer geschlossen bleibt.
4) Wer übernimmt in diesem Fall die Zahlung des Mutterschaftsgeld des AGs?
5) Muss ich sonst irgendetwas bestimmtes beachten oder informieren?
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus und bin schon auf die Antworten gespannt.
von
Linchen2016
am 10.02.2017, 14:21
Antwort auf:
Während Elternzeit ist mein Arbeitgeber insolvent, erneut schwanger
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
Während Elternzeit ist mein Arbeitgeber insolvent, erneut schwanger
Auch in Elternzeit kann man unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden, und auch während der Schwangerschaft ist das so. Hier trifft diese Voraussetzung zu. Die Kündigung läuft über eine bestimmte Behörde (in jeden Bundesland verschieden), meist ist das die Bezirksregierung oder das Arbeitsschutzamt. Setzte dich mit denen in Verbindung. Da erfährst du auch, ob das MuSchGeld weiter gezahlt wird und wer es bezahlt.
Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 14:35
Antwort auf:
Während Elternzeit ist mein Arbeitgeber insolvent, erneut schwanger
was ist das denn?
Mitglied inaktiv - 10.02.2017, 19:57