Frage: Arbeitsplatz nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, steht einem nach 3 J Elternzeit Gehalts und Stundenmässig der gleiche Arbeitsplatz zu den man vorher hatte in einem unbefristeten Vertrag? Es muss nicht der selbe sein das weiß ich aber darf man plötzlich sagen wir behalten die Vertretung und dann haben wir nur noch ein TZ Job übrig? Danke

von Savanna2 am 26.06.2011, 22:06



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit

Hallo, man hat, je nach Vertrag, Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2011



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