Arbeitslosigkeit - Weiterbildung - Schwangerschaft ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosigkeit - Weiterbildung - Schwangerschaft ?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zZ arbeitslos und habe zur Wiedereingliederung einen Bildungsgutschein von Arbeitsamt erhalten (für eine 12 monatlige Weiterbildung). Nun bin ich schwanger. Ich muss dies aus rechtlicher Sicht meines Wissens nach nicht dem AA melden, ist das richtig? Macht es aus ihrer Sicht nicht trotzdem Sinn, dem AA gegenüber ehrlich zu sein? So könnte ich eventuell die Weiterbildung nach Geburt und Erziehungszeit machen (?) - allerdings müsste ich mich in den Monaten bis zur Geburt dann bewerben und Bewerbungen nachweisen?! Können Sie mir dazu eine Einschätzung geben? Ehrlich sein - oder Weiterbildung anfangen und dann (bei Geburt) abbrechen?! Herzliche Grusse und danke!

von Elke3500 am 13.12.2012, 09:50



Antwort auf: Arbeitslosigkeit - Weiterbildung - Schwangerschaft ?

Hallo, doch, natürlich müssen Sie das aus rechtlicher Sicht der Agentur für Arbeit mitteilen, wenn Sie von dort Leistung beziehen. Nur Ihr Sachbearbeiter allein kann entscheiden, wie weiter in Ihrem Einzelfall zu verfahren ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012



Antwort auf: Arbeitslosigkeit - Weiterbildung - Schwangerschaft ?

Nachtrag: bei Abbruch (Pause wegen Geburt und Elternzeit) würde ich die Weiterbildung später gerne zu ende bringen. Sie wird mir wirklich den Wiedereinstieg in den Job ermöglichen!

von Elke3500 am 13.12.2012, 09:52



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