Sehr geehrte Frau Bader,
Dezember 2014 bin ich zum ersten Mal Mama geworden und ich habe mich für 1 Jahr Elternzeit entscheiden. Mein Arbeitsverhältnis war bis zum 30.6.2015 befristet.
Während meiner Elternzeit bin ich erneut schwanger geworden und nun bin ich etwas verwirrt, da ich nicht weiss, ob mir für das zweite Kind Arbeitslosengeld oder Elterngeld zusteht. Der errechnete Geburtstermin ist April 2016.
Hoffe auf eine kurze Antwort.
Viele liebe Grüße!
von
laleluuuu
am 07.01.2016, 22:59
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Schwangerschaft
Hallo,
wenn der Vertrag ausläuft, müssen Sie sich vorher mit Frist 3 Mo. bei der Agentur f Arbeit melden,sonst drohen Sperren.
Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie Arbgeld 1 erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2016
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Schwangerschaft
Elterngeld kann jeder bekommen. Frage ist nur wie hoch es ausfällt. Und was bis dahin.....
Hast Du dich bereits beim Arbeitsamt gemeldet? Musst Du nämlich 3 Monate vor Ablauf machen. Ansonsten droht eine Sperre. Und ein Elterngeld für Kind1 ist ja wohl jetzt ausgelaufen. oder lässt Du es dir über 2 Jahre auszahlen? Falls Du nämlich kein Elterngeld mehr bekommst, sollte deine wichtigste Frage die sein, wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Falls Du nicht verheiratet bist, muss da eine Lösung her. Ohne ALG1 oder Hartz4, und ausgelaufenem Elterngeld bist du nämlich jetzt nicht mehr krankenversichert. Falls also nicht verheiratet, müsstest du dich selbst versichern.
Elternzeit hast Du eh keine mehr, da du ja keinen Arbeitgeber mehr hast.
Arbeitslosengeld bekommst Du dann, wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, du also auch effektiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Schwanger oder nicht schwanger ist da egal, außer du hast dir vom Arzt unnötigerweise ein BV geben lassen.
Elterngeld, da entscheiden die letzten 12 Monate vor Geburt des 2ten Kindes. Ausgeklammert werden dabei alle Monate in denen du volles Elterngeld bekommen hast und Mutterschaftsgeld. Fehlen dann noch Monate, dann werden die vom 1ten Kind genommen, in Deinem Fall also wird ein Teil mit 0 € gerechnet (da du ja kein Einkommen hast) und ein teil durch das Gehalt was du vor dem 1ten Mutterschutz bezogen hast. Dürfte also mehr als der Mindestsatz werden, aber nicht so viel wie beim ersten Kind.
Grob kann man sagen, theoretisch vor der Geburt Arbeitslosengeld und nach der Geburt Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 07.01.2016, 23:26