Hallo meine frage wäre meine elternzeit endet nun nach 3 jahren und ich habe keinen krippenplatz. Was auch nicht so schlimm ist da mein man eh der Meinung ist er solle erst mit 3 in den kindergarten und da er im Januar geboren ist werden es wohl 3 jahre und ein paar Monate sein Bis es dan soweit ist in den kindergarten zugehen . Da ich aber im Januar auch eigentlich wieder arbeiten gehen müsste aber ich nicht kann wegen der Unterbringung da ich im Verkauf tätig bin , möchte ich mit meinem Chef drüber sprechen ob er mich kündigen kann damit ich weiter versichert bin über das Arbeitsamt und auch ein wenig Geld bekomme. Es fällt mir leider keine andere Lösung ein steht mir den Arbeitslosengeld nach 3 jahren elternzeit zu? Ich weiß natürlich das ich dem Amt zur verFügung stehen muss was ich auch tue 4 Stunden täglich am späten Nachmittag! Was mir aber auf meiner Arbeit nicht von nutzen ist. Fragen über Fragen? Desweitern enthalte ich meinem kind was vor wenn er weiter bei mir zu hause ist? Wir sind allerdings auch viel unterwegs 2 mal turnen musikkreis zoo und Spielplatz . Früher waren die kinder auch zu hause bis es in den kindergarten ging. Bitte um antworten und danke im voraus lg
von
renate anita
am 18.02.2016, 20:38
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elternzeit
Hallo,
Sie können den Vertrag nicht erfüllen und müssten kündigen.
Dann folgt Sperre etc.
Eigentlich löst man das Problem über den KiGa - das Kind hat einen Anspruch.
Sonst mit dem AG über unbezahlten Urlaub reden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elternzeit
Kündigen musst Du, da du deinen Vertrag nicht einhalten kannst/willst. Dein AG hat seine Pflicht getan und dir den Arbeitsplatz freigehalten. Mit welcher Begründung sollte er dir also kündigen?
Zudem würdest Du dann eh wahrscheinlich auch eine Sperre vom Amt bekommen, da die dann davon ausgehen,könnten, Du hast Deinen Arbeitsvertrag selbstverschuldet verloren. Was ja auch stimmt. Hier mindestens setzt das Amt dann noch voraus, das Du gegen den AG und seiner Kündigung gerichtlich vorgehst wenn du wirklich unschuldig an dieser bist.
Ob Du ALG1 bekommst oder nicht, keine Ahnung. ich gehe aber bei den Zeiten davon aus, eher nicht. Oder wenn dann eh nur bis zu Teilzeit. Weil auf Vollzeit kämst Du ja eh nicht.
Mein Rat, geh zum Amt, schildere den die Lage das Du erst später einen Platz hast. Wenn die das OK geben, bekommst Du keine Sperre. Wenn nicht musst Du dir überlegen, was ist dir wichtiger, Kind in Betreuung und Job, oder keinen Job und eben auch die entsprechenden finanziellen Einbussen.
PS: Gerade gelesen, wenn Dein Kind im Januar geboren ist, bist du eh schon seit einem Monat raus aus der Elternzeit. Diese hätte zum 3ten Geburtstag deines Sohnes geendet, sprich der Tag wäre dein erster Arbeitstag gewesen. Also schleunigst mit dem Rücksprache halten.
Mitglied inaktiv - 19.02.2016, 07:28
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elternzeit
(wenn dieser mehr als 15 Mitarbeiter hat) und wenn er den nicht erfüllen kann, muss er Ihr doch kündigen oder?
Dann wäre sie weiter versichert.
Evtl. hat das Arbeitsamt auch Verständnis für Deine Situation und Du bekommst gar keine Sperre.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 19.02.2016, 08:26
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elternzeit
Bis Januar ist doch noch reichlich Zeit.
Du könntest also zeitig selbst was suchen. Familienversichern beim Mann sofern er gesetzlich versichert ist und Minijob zum Beispiel.
Wie viele Stunden kannst Du denn wirklich arbeiten pro Woche, wer betreut dann?
Da Du beim Arbeitsamt auch mit Maßnahmen rechnen musst werden die sich nicht zufrieden geben wenn Du da angibst von 16-21 Uhr arbeiten zu können.
Das ist sehr sehr kritisch.
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2016, 09:31