Frage:
Arbeitslosengeld nach elterngeld
Hallo frau bader,
mein elterngeld läuft zum 13.7 aus.
In meine Beschäftigung geh ich erst ab 1.8 wieder.
Nun meine frage. Steht mir für die Übergangszeit arbeitslosengeld zu. Ich bin seit 2013 in diesem betrieb beschäftigt und alleinerziehend.
Vielen Dank
von
Julia1588
am 20.06.2019, 15:22
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elterngeld
Hallo,
aufgrund Ihrer Angaben ist das schwer nachzuvollziehen.
Was ist denn in der Zwischenzeit? Warum gehen Sie da nicht arbeiten? Haben Sie Kinderbetreuung? Sind Sie da noch in der Elternzeit?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
warum ist das denn mit dieser lücke geplant?
Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 16:37
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
Nein. Du hast ja offenbar einen Arbeitsvertrag, der aber erst ab 1.8.2019 wieder aufgenommen wird. ALG würdest du bekommen, wenn du keinen Arbeitsvertrag hättest.
Zumindest verstehe ich dein Posting so, dass du einen hast?
Hättest du keinen, dann wie gesagt ja. Ist aber für die kurze Zeit eine Menge an Papierkram. Und du müsstest jetzt mal Gas geben mit Antrag einreichen. Zumindest bei uns kann das auch mal locker 4 Wochen dauern, bis der durch ist.
von
cube
am 20.06.2019, 17:23
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elterngeld
Zitat:
"ALG würdest du bekommen, wenn du keinen Arbeitsvertrag hättest."
Blödsinn. Natürlich kann man ALG1 bekommen, wenn man einen Arbeitsvertrag hat.
von
Strudelteigteilchen
am 20.06.2019, 18:02
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
Theoretisch ja, praktisch aber Blödsinn. Zumal du sicherlich dich nicht 3 Monate vorher beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet hast. Hättest du aber machen müssen, sonst kann eine Sperre drohen. Zudem werden sie dich sicherlich fragen warum du nicht ab Ende des EG wieder arbeitest. Zumal du ja wie du den Bescheid vor fast einem Jahr bekommen hast, gesehen hast wann das EG das letzte Mal ausgezahlt wird. Entsprechend hättest du da ja Vorsorge treffen können.
Praktisch ist es auch deshalb Blödsinn weil bis das du den Antrag durch hast, du bestimmt schon wieder am arbeiten bist. Dir würde also eh nur ALG1 vom 14.07.31.07 zustehen, alles darüber hinaus müsstest du wieder zurück zahlen. Selbst dann wenn dein Gehalt dann erst Anfang oder Mitte September auf dem Konto ist. Wie hast du geplant das zu überbrücken? Da solche staatlichen Gelder nur an bestimmten Tagen ausgezahlt werden bzw bis dahin Anträge in dem Buchungsstelle angekommen sein müssen damit diese noch in dem Monat ausgezahlt werden, dürfte es extrem schwer werden. Hier werden zB. nur Anträge berücksichtigt die bis zum 22-24ten angewiesen worden sind, was danach kommt wird meistens erst ein Monat später ausgezahlt.
Weiterer Punkt, für ALG1 muss du eine Kinderbetreuung nachweisen. Ich vermute jetzt mal stark das du einen Platz erst zum 1.08 hast, oder? Dann würde ALG1 eh wegfallen.
von
Felica
am 20.06.2019, 18:31
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
Du müsstest dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das scheinst du ja nicht zu tun - sonst könntest du deinen Job schließlich am 14.07. wieder aufnehmen, deshalb nein kein ALG 1.
von
KielSprotte
am 20.06.2019, 18:31
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
Wenn sie einen gültigen Vertrag hat, der auch in den 14 Tagen besteht, die sie offenbar nicht arbeiten geht, bekommt sie kein ALG.
Und wie ich schrieb, bekommt sie natürlich ALG, wenn sie keinen Vertrag in diesen 14 Tagen hat - also eine Lücke.
Klar bekommt sie ALG, wenn sie aktuell keinen Vertrag hat und ihr neuer Vertrag erst am 1.8. beginnt. Und das schrieb ich auch so.
von
cube
am 20.06.2019, 19:21
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
Es reicht, daß der Vetrag ruht.
von
Strudelteigteilchen
am 20.06.2019, 19:24
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Arbeitslosengeld nach elterngeld
Nein, das reicht nicht einfach so. Es müssen dennoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um grundsätzlich einen Anspruch auf ALG zu haben.
ZB müsste sie in dieser Zeit vermittelbar sein - wird wohl kaum der Falls ein, da sie ab 1.8. das Arbeitsverhältnis wieder aufnimmt
Zudem könnte man durchaus entscheiden, dass es eine Sperrzeit gibt, da das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer selbst durch die Einigung auf "ruhendes Arbeitsverhältnis" herbeigeführt wurde.
von
cube
am 21.06.2019, 10:16
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach elterngeld
Ich habe nie bestritten, daß es weitere Voraussetzungen gibt. Aber die Tatsache, daß sie ab 1.8. ein nicht mehr ruhendes Arbeitsverhältnis hat, ist kein Hinderungsgrund für ALG1. Sie muß BIS DAHIN dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - feddich. Daß kaum jemand sie für die zwei Wochen einstellen wird ist absolut egal.
Mein Freund hatte das jetzt zwei Mal: Ende des alten Arbeitsvertrags (einmal von ihm gekündigt, einmal befristeter AV ausgelaufen und von ihm nicht verlängert, obwohl der AG durchaus gerne verlängert hätte), neue Arbeitsverträge lange vor Arbeitslosigkeit unterschrieben (einmal ein Jahr vorher, einmal sechs Monate vorher), Beginn des neuen AV auf Wunsch meines Freundes einmal vier, einmal zwei Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit (damit er Zeit für den Umzug hat). In beiden Fällen hat er ALG1 bezogen, ohne Probleme.
Wichtig wäre halt die Kinderbetreuung im Fall der AP. Alles andere halte ich für vernachlässigbar.
Im übrigen lautete der Satz in Deiner ersten Antworte exakt - ich zitiere:
"ALG würdest du bekommen, wenn du keinen Arbeitsvertrag hättest."
Und das ist FALSCH. Daß Du den Satz hinterher relativierst und lauter Wenns und Abers dahintersetzt könnte ihn zwar, unter gewissen Umständen, richtiger machen. Aber SO, als apodiktische Aussage, ist und bleibt er falsch.
von
Strudelteigteilchen
am 21.06.2019, 10:55