Frage: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Hallo frau bader, mein elterngeld läuft zum 13.7 aus. In meine Beschäftigung geh ich erst ab 1.8 wieder. Nun meine frage. Steht mir für die Übergangszeit arbeitslosengeld zu. Ich bin seit 2013 in diesem betrieb beschäftigt und alleinerziehend. Vielen Dank

von Julia1588 am 20.06.2019, 15:22



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Hallo, aufgrund Ihrer Angaben ist das schwer nachzuvollziehen. Was ist denn in der Zwischenzeit? Warum gehen Sie da nicht arbeiten? Haben Sie Kinderbetreuung? Sind Sie da noch in der Elternzeit? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2019



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

warum ist das denn mit dieser lücke geplant?

Mitglied inaktiv - 20.06.2019, 16:37



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Nein. Du hast ja offenbar einen Arbeitsvertrag, der aber erst ab 1.8.2019 wieder aufgenommen wird. ALG würdest du bekommen, wenn du keinen Arbeitsvertrag hättest. Zumindest verstehe ich dein Posting so, dass du einen hast? Hättest du keinen, dann wie gesagt ja. Ist aber für die kurze Zeit eine Menge an Papierkram. Und du müsstest jetzt mal Gas geben mit Antrag einreichen. Zumindest bei uns kann das auch mal locker 4 Wochen dauern, bis der durch ist.

von cube am 20.06.2019, 17:23



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Zitat: "ALG würdest du bekommen, wenn du keinen Arbeitsvertrag hättest." Blödsinn. Natürlich kann man ALG1 bekommen, wenn man einen Arbeitsvertrag hat.

von Strudelteigteilchen am 20.06.2019, 18:02



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Theoretisch ja, praktisch aber Blödsinn. Zumal du sicherlich dich nicht 3 Monate vorher beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet hast. Hättest du aber machen müssen, sonst kann eine Sperre drohen. Zudem werden sie dich sicherlich fragen warum du nicht ab Ende des EG wieder arbeitest. Zumal du ja wie du den Bescheid vor fast einem Jahr bekommen hast, gesehen hast wann das EG das letzte Mal ausgezahlt wird. Entsprechend hättest du da ja Vorsorge treffen können. Praktisch ist es auch deshalb Blödsinn weil bis das du den Antrag durch hast, du bestimmt schon wieder am arbeiten bist. Dir würde also eh nur ALG1 vom 14.07.31.07 zustehen, alles darüber hinaus müsstest du wieder zurück zahlen. Selbst dann wenn dein Gehalt dann erst Anfang oder Mitte September auf dem Konto ist. Wie hast du geplant das zu überbrücken? Da solche staatlichen Gelder nur an bestimmten Tagen ausgezahlt werden bzw bis dahin Anträge in dem Buchungsstelle angekommen sein müssen damit diese noch in dem Monat ausgezahlt werden, dürfte es extrem schwer werden. Hier werden zB. nur Anträge berücksichtigt die bis zum 22-24ten angewiesen worden sind, was danach kommt wird meistens erst ein Monat später ausgezahlt. Weiterer Punkt, für ALG1 muss du eine Kinderbetreuung nachweisen. Ich vermute jetzt mal stark das du einen Platz erst zum 1.08 hast, oder? Dann würde ALG1 eh wegfallen.

von Felica am 20.06.2019, 18:31



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Du müsstest dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das scheinst du ja nicht zu tun - sonst könntest du deinen Job schließlich am 14.07. wieder aufnehmen, deshalb nein kein ALG 1.

von KielSprotte am 20.06.2019, 18:31



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Wenn sie einen gültigen Vertrag hat, der auch in den 14 Tagen besteht, die sie offenbar nicht arbeiten geht, bekommt sie kein ALG. Und wie ich schrieb, bekommt sie natürlich ALG, wenn sie keinen Vertrag in diesen 14 Tagen hat - also eine Lücke. Klar bekommt sie ALG, wenn sie aktuell keinen Vertrag hat und ihr neuer Vertrag erst am 1.8. beginnt. Und das schrieb ich auch so.

von cube am 20.06.2019, 19:21



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Es reicht, daß der Vetrag ruht.

von Strudelteigteilchen am 20.06.2019, 19:24



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Nein, das reicht nicht einfach so. Es müssen dennoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um grundsätzlich einen Anspruch auf ALG zu haben. ZB müsste sie in dieser Zeit vermittelbar sein - wird wohl kaum der Falls ein, da sie ab 1.8. das Arbeitsverhältnis wieder aufnimmt Zudem könnte man durchaus entscheiden, dass es eine Sperrzeit gibt, da das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer selbst durch die Einigung auf "ruhendes Arbeitsverhältnis" herbeigeführt wurde.

von cube am 21.06.2019, 10:16



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elterngeld

Ich habe nie bestritten, daß es weitere Voraussetzungen gibt. Aber die Tatsache, daß sie ab 1.8. ein nicht mehr ruhendes Arbeitsverhältnis hat, ist kein Hinderungsgrund für ALG1. Sie muß BIS DAHIN dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - feddich. Daß kaum jemand sie für die zwei Wochen einstellen wird ist absolut egal. Mein Freund hatte das jetzt zwei Mal: Ende des alten Arbeitsvertrags (einmal von ihm gekündigt, einmal befristeter AV ausgelaufen und von ihm nicht verlängert, obwohl der AG durchaus gerne verlängert hätte), neue Arbeitsverträge lange vor Arbeitslosigkeit unterschrieben (einmal ein Jahr vorher, einmal sechs Monate vorher), Beginn des neuen AV auf Wunsch meines Freundes einmal vier, einmal zwei Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit (damit er Zeit für den Umzug hat). In beiden Fällen hat er ALG1 bezogen, ohne Probleme. Wichtig wäre halt die Kinderbetreuung im Fall der AP. Alles andere halte ich für vernachlässigbar. Im übrigen lautete der Satz in Deiner ersten Antworte exakt - ich zitiere: "ALG würdest du bekommen, wenn du keinen Arbeitsvertrag hättest." Und das ist FALSCH. Daß Du den Satz hinterher relativierst und lauter Wenns und Abers dahintersetzt könnte ihn zwar, unter gewissen Umständen, richtiger machen. Aber SO, als apodiktische Aussage, ist und bleibt er falsch.

von Strudelteigteilchen am 21.06.2019, 10:55



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitslosengeld nach Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft während des Mutterschutzes aus. Ich habe fünf Jahre nicht selbsttändig mit Festvertrag bei dem Arbeitgeber gearbeitet und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich überlege nun, ob ich entweder ein Jahr lang Basiselterngeld nehme oder zwei Jahre Elterngeld Plus und dazu selbstständ...


Arbeitslosengeld 1 und Elterngeld/Zeit?

Hallo ich bekomme seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 und bin Anfang November Mutter geworden, habe ich Anspruch auf mind. 300 Euro Elterngeld ? und mein Freund würde gerne Anfang Januar und Februar in Elternzeit gehen er ist Erwerbstätig hat er dann Anspruch auf elternzeit/Geld trotz das ich Arbeitslos bin? lg


Elterngeld Arbeitslosengeld

Hallo Frau Bader, Ich habe im Februar 2018 meine Tochter bekommen und war bis Mai im Basiselterngeld. Anschließend habe ich bei meinem Arbeitgeber bis März 2019 geringfügig und zT bis 20 Stunden wöchentlich gearbeitet und EG plus erhalten. Im April habe ich den Arbeitgeber gewechselt und werde nun ab Juni die Stunden hochstufen, sodass ich ab J...


Wie wird das Elterngeld berechnet bei 8 Monate Arbeitslosengeld 1?

Hallo Frau Bader, bis zum Geburtstermin beziehe ich 8 Monate Arbeitslosengeld 1. Ist es richtig, dass für die Berechnung meines Elterngeldes nur die letzten 4 Monate meiner Beschäftigung zählen? Also das Nettogehalt der letzten 4 Monate geteilt durch 12. Und von diesem Ergebnis 65%? Viele Grüße Franzi


Elterngeld / Arbeitslosengeld I durch langwierigen Krankheit

Hallo Frau Bader, aufgrund von einer langwierigen Erkrankung beziehe ich inzwischen mein "Krankengeld" über die AfA als Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung). Seit inzwischen 18 Monaten bin ich durchgehend krankgeschrieben. Eine Reha verlief ohne Erfolg. Ich möchte nun wissen, da mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I einen Monat nach ...


Arbeitslos - Elterngeld - danach wieder arbeitslosengeld?

Hallo, Ich bin jetzt noch angestellt bis 31.10.2020 angestellt. Im Moment schwanger, der entbidnungstermin ist der 11.03.21. danach ist 1 Jahr Elternzeit geplant. Für die Zeit von Nov bis zum Mutterschutz wird mich wohl niemand einstellen. Wenn ich also ab November bis zur Geburt Arbeitslosengeld beziehe, danach ein Jahr Elterngeld. Was ist d...


Arbeitslosengeld nach Elterngeld plus, ohne AG

Sehr geehrte Frau Bader, Ich war 12 Monate am Stück befristet versicherungspflichtig beschäftigt. Der Arbeitsvertrag endete im Mutterschutz. Nun werde ich 2 Jahre (22 Monate) Elterngeld plus beziehen (ohne darin zu arbeiten). Danach möchte ich mir eine neue Arbeitsstelle in Teilzeit suchen. Wenn ich mich 3 Monate vor Ablauf des Elterngelds arbei...


Arbeitslosengeld 2 und Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich beziehe im Moment Arbeitslosengeld 2, muss man dann auch Elterngeld beantragen bzw. ist man verpflichtet Elterngeld zu beantragen? Danke im Voraus


Elterngeld oder arbeitslosengeld

Liebe Frau Bader, Ich hätte eine Frage zu dem Elterngeld. Aktuelle Situation schaut so aus das mein Jahr Elternzeit Ende Januar abläuft und ich danach Arbeitslos wäre. Leider hab ich erst ein Krippenplatz im Monat Mai. Mein Mann wollte eigentlich die Eingewöhnung nehmen. Ist es möglich das ich Elternzeit um 2 Monate verlängern quasi 14 Monate...


Arbeitslosengeld 1 nach Elterngeld

Hallo, ich würde gerne wissen wie sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet, wenn das Elterngeld zu ende ist und man während dieses bekommen hat noch Teilzeit (10h/Woche) gearbeitet hat. Diese Teilzeitstelle endet zusammen mit dem Elterngeld. Fließt diese Teilzeitbeschäftigung mit in das Arbeitslosengeld ein oder berechnet es sich nur aus der Besc...