Liebe Frau Bader,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Meine Situation ist folgende:
- 3 Jahre Vollzeit gearbeitet, Verdienst ca 2300 netto/ Monatlich
- danach 3 Jahre Elternzeit, dabei Teilzeitarbeit 20 Stunden (Verdienst ca 1300 netto/monatlich)
- danach 6 Monate Teilzeitarbeit (ohne Elternzeit) 20 Stunden (Verdienst ca 1300 netto/monatlich)
Jetzt läuft mein Arbeitsvertrag aus, leider keine Chance auf Verlängerung aus betrieblichen Gründen.
Können Sie einschätzen wieviel Arbeitslosengeld ich bekäme, wenn ich keine neue Stelle finde?
Vielen Dank und tolle Arbeit hier!!!
Gertrud
von
Gerti1212
am 15.02.2011, 08:59
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, § 132 SGB III
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2011
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Wie viele Std. würdest Du dem Arbeitsmarkt denn zu Verfügung stehen?
Könntest Du jetzt nur noch in Teilzeit arbeiten, dann würdest Du auch nur anteilmäßig ALG für Teilzeitarbeit bekommen...
Hier für 20 Std/Woche.
Ggf. mußt Du belegen, daß Du Betreuung für die Kids hast
LG
Peeka
von
peekaboo
am 15.02.2011, 10:30
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Ich würde dann gerne 20-30 Stunden arbeiten und gerne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Kind hat Kita-Platz.
von
Gerti1212
am 15.02.2011, 11:31
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
nicht sicher, ob die nach den 20 Std berechnen, die Du während der EZ gearbeitet hast oder nicht....
LG
Peeka
von
peekaboo
am 15.02.2011, 11:34