Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 3 Kinder mit folgenden Geburtsdaten: 01.07.2008, 16.03.2010 und 23.04.2013. Die Elternzeit und meine Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber endet zum 30.06.2017. Ab 01.07.2017 bin ich arbeitslos. Die noch offene Elternzeit (bis 3 Jahre) vom ersten Kind habe ich an die Elternzeit des dritten Kindes gehängt. Deswegen ist mein drittes Kind nach Ablauf der Elternzeiten jetzt über 4 Jahre alt. Zwischendurch habe ich nicht gearbeitet. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Theoretisch müsste sich also das Arbeitslosengeld 1 nach dem fiktiven Arbeitsentgelt richten.
von Madeleine am 19.06.2017, 17:16