Hallo, meine Schwiegertochter in Spee ist schwanger (Stichtag 20. September) und ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Juni aus. Sie wollte sich natürlich zeitig arbeitslos melden. Die telefonische Auskunft vom Arbeitsamt war - sie ist schwanger und somit nicht vermittelbar und damit keine Aufnahme. Ich habe im Internet viel gelesen, dass sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden soll und Arbeitslosengeld bekommt. Gibt es dafür einen Gesetzestext, auf den man sich beziehen kann? Was gibt es sonst für eine Möglichkeit? Herzlichen Dank
Ich habe gerade noch erfahren, dass Sie ein Arbeitsverbot hat.
von
Oma012012
am 28.03.2014, 11:00
Antwort auf:
Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft m. Arbeitsverbot
Hallo,
ich an ihrer Stelle würde es, wenn man ihr keinen Termin gibt, schriftlich mitteilen. Per Einschreiben mit Rückschein. Habe schon häufiger gehört, dass es sonst hinterher heißt, es gibt keine Leistungen weil nicht mitgeteilt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2014
Antwort auf:
Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft m. Arbeitsverbot
Hallo,
sie muss sich unbedingt zeitig arbeitslos melden.
Was soll denn die Aussage, dass sie aufgrund von Schwangerschaft nicht aufgenommen wird, weil sie nicht vermittelt werden kann?
Schwangerschaft ist doch keine Krankheit.
Ich würd persönlich hingehen und den Antrag schriftlich stellen.
Nicht abweisen lassen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 28.03.2014, 21:28