Arbeitslosengeld, Krankschreibung, Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld, Krankschreibung, Schwangerschaft

Hallo Frau Bader! Ich bin jetzt in der 24. SSW. Seit Anfang des Jahres bin ich leider arbeitslos und bekomme das normale Arbeitslosengeld. Nun ist es so, dass ich wohl in den nächsten 2-3 Wochen eine Haushaltshilfe für den Rest der Schwangerschaft bekomme, weil es mir aus gesundheitlichen Gründen (ich bin Schwerbehindert) durch die Schwangerschaft nicht mehr möglich ist, meinen Haushalt komplett alleine weiter zu führen. Mein Mann arbeitet auf Montage und ist nur an den Wochenenden zuhause. Ich habe noch einen 6 jährigen Sohn zuhause. Meine Frage ist nun, ob ich dem Arbeitsamt melden muss, dass ich eine Haushaltshilfe bekomme? Weil ich dann ja dem Arbeitsmarkt noch weniger zur Verfügung stehe...? Muß meine Frauenärtzin mich krank schreiben? Oder ein individuelles Berufsverbot erteilen? Bekomme ich noch weiterhin Arbeitslosengeld wenn ich krank geschrieben bin? Und wie sieht es bei einem BV aus mit der Zahlung des Arbeitslosengeldes? Bekomme ich demnächst überhaupt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Fällt dies niedriger aus als "normal"? Wegen der Arbeitslosigkeit? Ich hoffe, Sie können mir meine Fragen beantworten! Gruß!

von Biggi0402 am 20.07.2011, 23:04



Antwort auf: Arbeitslosengeld, Krankschreibung, Schwangerschaft

Hallo, wieso? Sie stehen dem Arbeitsmarkt doch mit der Haushaltshilfe mehr zur Verfügung? Oder wegend er Krankheit nicht mehr? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2011



Antwort auf: Arbeitslosengeld, Krankschreibung, Schwangerschaft

Die Haushaltshilfe bekomme ich, weil ich auf Grund meiner Behinderung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft nicht mehr in der Lage bin meinen Haushalt ganz alleine zu führen. Ich trage am Bein eine Prothese, und diese Prothese passt im Laufe der SS wegen Umfangsvermehrung nicht mehr, so dass ich überwiegend im Rollstuhl sitze. Hinzu kommt, dass ich auch unter einer Symphysenlockerung leide. Aus diesem Grund wird das Arbeitsamt sicher sagen, dass ich dem Arbeitsmarkt nun ja gar nicht mehr zur Verfügung stehen kann...?! Meine Fragen hierzu stehen ja im Ausgangsposting! Viele Grüße!

von Biggi0402 am 21.07.2011, 21:14



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