Ist es richtig, dass man im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Mutterschutzes (z.B. bei einem auf die Weiterbildung befristeten Weiterbildungsvertrag und Abschlussprüfung im Zeitraum des Mutterschutzes) sich nicht arbeitslos melden kann? Bzw. wer übernimmt die Einkommens-Fortzahlung in der Mutterschutzfrist wenn, wie in o.g. Fall, weder Arbeitgeber noch Arbeitsamt in Frage kommen? Oder erhalte ich dann bis zur Entbindung keine Zahlung und ab dem Zeitpunkt der Entbindung dann Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 07.10.2011, 14:40