Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte derzeit ALG1 bis zum 05.07.. Mein Mutterschutz beginnt allerdings erst ab 18.07. demnach bekomme ich kein Mutterschaftsgeld. Was wäre wenn mein Arzt mich krankschreiben würde und ich nach 6 Wochen Krankengeld erhalte. 1. Wird das Krankengeld in gleicher Höhe wie das ALG1 gezahlt? 2. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftgeld wenn das Krankengeld in den Mutterschutz einfließt bzw. ablöst? oder muss ich 3. zwischen Krankengeld und Mutterschutz mich wieder arbeitslos melden (in der Zeit wo ich Krankengeld erhalte falle ich ja beim AA raus und die Zeit wird dann ja quasi hinten an gehängt) damit die Arbeitslosigkeit in den Mutterschutz fällt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundlichen Grüße T33
von T33 am 09.05.2014, 10:17