Jetzt habe ich noch folgendes Problem: Mein Arbeitgeber hat den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld genehmigt allerdings nur bis zum Tag der Entbindung mit der BEgründung das da dann die neue Elternzeit beginnt ist das so korrekt oder muss er auch für die 8 Wochen danach zahlen. Meine neue Elternzeit beginnt aber ab dem Tag der Geburt nur ich habe noch nie gehört das dann das Mutterschaftsgeld nicht gezahlt wird?
von Maya2009 am 17.04.2012, 10:36