Guten Morgen, Frau Bader Ich habe die Elternzeit des zweiten kindes zu Beginn der Mutterschutzfrist des dritten beendet und meinem Arbeitgeber mitgeteilt, das er mir den Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfrist zahlen muss. In dem Schreiben habe ich einen formfehler gemacht. Ich habe zwei Jahre Elternzeit fürs dritte “ ab dem Tag der Entbindung“ beantragt. Jetzt hat mir sein Anwalt geschrieben, das ich den AgZuschuss nur bis Entbindung bekomme, da ich mich ab Entbindung in Elternzeit befinde und in Elternzeit keinen anspruch auf Elterngeld habe. Stimmt das? Ich hatte ja natürlich ab Mutterschutz gemeint und wußte einfach den ET Tag noch nicht. Es herrscht ja sowieso ein striktes Beschäftigungsverbot. Ich bin ziemlich entsetzt... zumal er das Geld von meiner kasse erstattet bekommt. Für ihre Informationen hierzu wäre ich ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen grüßen
von Logophysio am 19.07.2017, 11:28