Hallo Frau Bader, ich wende mich an Sie, da mir bisher keiner korrekte Auskünfte geben konnte. Mein Kind kam am 08.02.2014 Welt. Mutterschutz-beginn war der 27.01.14.Ende der 02.06.14, da es sich um ein Frühchen handelt. Ich habe eine Hauptbeschäftigung unbefristet und hatte einen befristeten Nebenjob bis 30.04.2014. Bei meinem Nebenjob habe ich bis 07.02.14 gearbeitet. Ist es richtig, dass der Hauptarbeitgeber weniger Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit bis 07.02.14 und ab 01.05.-02.06.14 zahlt? Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Aus der Nebentätigkeit erhielt ich auch einen Zuschuss bis 30.04.14 und danach Krankengeld von der Krankenkasse. LG Mandy
von Wuschel_76 am 04.08.2014, 11:18