Hallo Frau Bader,
ich wende mich an Sie, da mir bisher keiner korrekte Auskünfte geben konnte.
Mein Kind kam am 08.02.2014 in der 35,4. SSW zur Welt. Mutterschutzbeginn war der 27.01.14. Ich habe eine Hauptbeschäftigung unbefristet und hatte einen befristeten Nebenjob bis 30.04.2014. Bei meinem Nebenjob habe ich bis 07.02.14 gearbeitet. Ist es richtig, dass der Hauptarbeitgeber weiniger Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit bis 07.02.14 und ab 01.05.-02.06.14 zahlt? Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können.
LG Mandy
von
Wuschel_76
am 18.07.2014, 23:46
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo,
??? verstehe ich gar nicht.
Ihr Haupt-Ag zahlt für den durchschnittlich dort verdienten Lohn den Zuschuss zum MG für den Mutterschutz von 14 Wochen (wird ja kein Frühchen sein).
Was hat das mit dem anderen AG zu tun? ist das ein Minjob? Dann bekommen Sie da gar kein MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo Frau Bader,
doch es war ein Frühchen, d. heißt der Mutterschutz ging bis 2. Juni. Der andere AG war eine geringfügige Beschäftigung aus der mir auch anteilig MG zu stand. Ich verstehe jetzt nur nicht, warum der Hauptarbeitgeber mir das MG für die Zeit im Mutterschutz, als ich keine geringfügige Beschäftigung mehr hatte dieses Geld kürzt.
LG
von
Wuschel_76
am 21.07.2014, 19:46