Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe (leider) drei Jahre Elternzeit bei Geburt meines Kindes beantragt mit der Option, im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten zu gehen. Dies wurde mir von meinem jetzigen Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen (haben für die Dauer der Elternzeit eine Vollzeitkraft eingestellt) abgelehnt. Die Genehmigung, bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten habe ich schriftlich. Eine Stelle hätte ich nun auch. Mein "Plan" wäre, wenn alles klappt und passt, auch bei dem neuen Arbeitgeber dauerhaft zu bleiben wenn er mich denn auch möchte :) Nun meine Frage: Muss ich hierbei irgendetwas beachten? Die restliche Elternzeit verliere ich dann oder? Wie steht es mit einer Kündigungsfrist? Ich werde ab 01.09. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Wenn die Probezeit überstanden ist, würde ich beim alten AG kündigen. Geht das? LG
von
xenki24
am 24.08.2015, 13:26
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
Hallo,
Ich würde zum Ende der EZ kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2015
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
Ähem, wenn du bei der Erstanmeldung der Elternzeit angegeben hast, ab dem 2. Jahr wieder Teilzeit arbeiten zu wollen, hätte dein Chef keine Vollzeitkraft für die komplette Dauer der EZ einstellen dürfen bzw er darf dir die Teilzeit nun nicht aus dem Grund ablehnen, dass dein Platz durch diese Vollzeitkraft besetzt ist. Da muss er sich was anderes einfallen lassen, weil du deinen Teilzeitwunsch ja rechtzeitig mitgeteilt hast!
Ansonsten: Du machst doch beim neuen AG eh Teilzeit oder? Dann kündige auf jeden Fall nicht vor Ablauf der Probezeit. Wenn du danach einen besseren Vertrag hast als beim alten AG, kannst du mit der vertraglichen Frist den alten Vertrag kündigen.
Der alte AG muss dir die genommene Elternzeit bestätigen. Die restliche könntest du dann bis zum 3. Geburtstag nehmen. Du kannst dir beim neuen AG auch einen Teil über den 3. Geburtstag hinaus übertragen lassen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.08.2015, 22:35