Hallo Frau Bader.... Was ich völlig vergessen hatte.... Ich habe nur zwei Jahre Elternzeit beantragt.... Wenn ich jetzt doch die Elternzeit um ein Jahr verlängere und in Teilzeit ( 20 Stunden ) arbeiten möchte....kann der Arbeitgeber das 3. Jahr Elternzeit verneinen? Oder mir sagen das er mich aufgrund dessen nicht Teilzeit einstellen möchte? Ich habe in der Schwangerschaft vom Frauenarzt ein Arbeitsverbot bekommen... So das ich noch 16 Urlaubstage habe ....stehen mir diese auch zu wenn ich in Elternzeit in Teilzeit ( 20 Stunden ) arbeite oder kann ich diese nur nach der Elternzeit geltend machen???? Fragen über Fragen.... Vielen Dank für ihre Geduld
von Herzkind am 29.10.2017, 21:01