Liebe Frau Bader, vom Betriebsrat habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber zu meinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit meine Vollzeitstelle auf eine 0,88 Stelle reduzieren will. Laut Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag kann mein Arbeitgeber dies mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist tun. (Wurde bei einer Stellenaufstockung vor 13 Jahren so vereinbart.) Mein Plan war es eigentlich, meine Vollzeitstelle wieder aufzunehmen, da es für die finanzielle Situation meiner Familie besser wäre. Nun weiß ich bereits, dass der Arbeitgeber mir während meiner Elternzeit keine Änderungskündigung aussprechen darf. Eigentlich müsste er damit bis zu meinem Wiedereinstieg warten. Allerdings gab es während meiner Abwesenheit in meiner Abteilung strukturelle Änderungen, u.a. geänderte Öffnungszeiten, die nun gar keine Vollzeitstelle mehr hergeben. Daher bin ich unsicher, ob mein Arbeitgeber aufgrund dieser Tatsache doch das Recht hat, meine Stelle zum Wiedereinstieg zu kürzen, oder ob ich darauf bestehen kann, zumindest die dreimonatige Kündigungsfrist noch Vollzeit arbeiten zu können. Meinetwegen dann auch in einer anderen Abteilung, um meine Stunden voll zu kriegen. Finanziell nehme ich natürlich lieber nochmal drei volle Gehälter mit, bevor ich dann reduzieren muss! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Liebe Grüße, Anja G.
von BananjaG. am 28.02.2017, 16:55