Frage: Arbeitgeber will Urlaub streichen

Hallo Frau Bader, ich hätte ab der nächsten Woche eigentlich zwei Wochen Urlaub. Heute habe ich von meinem Arbeitgeber gesagt bekommen, dass es nicht möglich ist den Urlaub anzutreten. Der Urlaubsschein wurde bereits vor Wochen unterschrieben. Da ich aufgrund der Schwangerschaft in den letzten Wochen sehr kaputt und müde bin und auf der Arbeit auch viel Stress hatte, freue ich mich schon lange auf den Urlaub, da ich diese Jahr auch erst eine Woche hatte und das ist schon Monate her. Kann mein Arbeitgeber so kurz vorher meinen Urlaub streichen? Zu dem ist es so, dass es sich um Projekte handelt die von meiner Seite aus längst bearbeitet sein könnten, wenn ich von meinem Chef die benötigten Informationen bekommen hätte. Vielen Dank und viele Grüße

von anne_bier am 15.09.2016, 15:35



Antwort auf: Arbeitgeber will Urlaub streichen

Hallo, treten nach der Genehmigung zwingende betriebliche Interessen auf, aufgrund derer der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen möchte, muss der Mitarbeiter der Aufhebung zustimmen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei einer Katastrophe oder dem plötzlichen Ausfall einer größeren Anzahl von Mitarbeitern, durch den die Produktion generell gefährdet ist, darf der Arbeitgeber den Urlaub ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers verlegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2016



Antwort auf: Arbeitgeber will Urlaub streichen

Ob nun schwanger oder nicht, der AG kann aus (dringend) betrieblichen Grünen die Genehmigung des Urlaubs widerrufen. Muss dann aber die anfallenden Kosten des ANs (für Urlaubsstornierungen etc.) tragen. Gruß D

von desireekk am 15.09.2016, 15:49



Antwort auf: Arbeitgeber will Urlaub streichen

Hallo, ein Widerruf des Urlaubs ist nur in SEHR engen Grenzen möglich - eigentlich nur bei akuter Gefährdung der Existenz des Unternehmens durch genau diesen Urlaub. Die scheinen hier nicht erfüllt zu sein. Betriebsrat einschalten, dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du auf den Urlaub bestehst und notfalls einen Eilantrag an das Arbeitsgericht stellen.

Mitglied inaktiv - 15.09.2016, 18:35



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