Guten Tag Frau Bader, ich benötige dringend Ihren Rat. Ich habe seit dem 01.06.17 einen Vollzeit- Arbeitsvertrag (vorher hatte ich bereits im gleichen Unternehmen einen TZ- Vertrag). Meine Probezeit begann am 01.06.17 erneut für sechs Monate. Ich bin aktuell SSW 10+3 und bereits die dritte Woche wegen akuter Schwangerschaftsbeschwerden krankgeschrieben. Seit ich meinem AG über die Schwangerschaft informiert habe(telefonisch), geht dieser nicht mehr ans Telefon. Vorher machte er eine kurze Andeutung dass ich persönlich vorbei kommen muss (was momentan gesundheitlich nicht möglich ist- was ich ihm auch mehrfach so sagte). Montag muss ich wieder zum Arzt um mir eine neue Krankschreibung zu holen. Ich glaube dass ich auch Montag niemanden ans Telefon bekommen werde um das UT über meine weitere Krankschreibung informieren zu können. Wie verhalte ich mich juristisch korrekt?: 1. Wie kann ich meinem AG Montag früh rechtssicher mitteilen dass ich nicht zur Arbeit kommen werde und zum Arzt muss? 2. Wie kann ich meinem AG die Krankschreibung rechtssicher zukommen lassen? (persönlich oder über Dritte nicht möglich!) Falls per Einschreiben: Welches genau? Und was ist wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme verweigert wird? 3. Darf man überhaupt das Firmengelände betreten wenn man krankgeschrieben ist (z.B.: wegen Versicherung)? 4. Ist der Telefonverlauf meines Handy oder das vom Mobilfunkanbieter ein juristisch sicherer Nachweis für mein Bemühen? Oder E-Mails, WhatsApp, SMS? 5. Darf er meinen Lohn einbehalten, kürzen oder verzögert auszahlen? 6. Die Lohnabrechnungen bekommen wir immer persönlich. Habe ich ein Recht darauf dass er mir diese während meiner Krankschreibung zusendet? Per Post? Wann spätestens? 7. Darf ich mich von zu Hause in mein Büro Emails einloggen um Durchwahlen und Emailadressen einiger Kollegen herauszusuchen? 8. Haben Sie noch einen Tipp für mich? Ganz ganz herzlichen Dank im Voraus! Das ist sehr wichtig für uns. Grüße Lena
von JoannaLena am 27.07.2017, 14:34