Guten Tag,
ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht 2 Monate Elternzeit (Vätermonate) beantragt.
Mein Arbeitgeber bat mich nun die Elternzeit wenn möglich um einen Monat nach hinten zu verschieben. Da dies noch in den zeitraum der ersten 14 Lebensmonate liegt hätte ich damit kein Problem.
Meine Frage ist nun ob mein Arbeitgeber mich nun vor der Elternzeit noch Kündigen könnte.
Den ersten Antrag habe ich 7 Wochen vor beginn fristgerecht abgegeben.
nun wären bis zum neuen Termin noch 10 Wochen zeit. Somit würden die 8 Wochen Kündigungsschutz nicht zählen.
Kann ich mich da absichern oder müsste ich noch 2 Wochen warten bis ich ihm zusage?
gruß
von
tuetenueggel
am 25.02.2015, 14:04
Antwort auf:
Arbeitgeber bittet um verschiebung der Elternzeit
Hallo,
ja, könnte er. Die Idee mit dem Aufsetzen der Einigung finde ich gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Arbeitgeber bittet um verschiebung der Elternzeit
Setz doch eine schriftliche vereinbarung auf (wirst Du sowieso wg. Elterngeld brauchen falls schon beantragt) dass Du verschiebst und der AG in dieser Zeit eine Kündigung seinerseits ausschliesst.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 25.02.2015, 14:55
Antwort auf:
Arbeitgeber bittet um verschiebung der Elternzeit
Vielen Dank für die Antworten,
ich habe es so gemacht und es scheint in Ordnung zu sein.
tolles forum
von
tuetenueggel
am 03.03.2015, 09:27