Hallo Frau Bader, muss ein Arbeitgeber (mehrere tausend Angestellte) dem Arbeitnehmer ein Teilzeitmodell gemäß Partnerschaftsbonus (also 25-30 Std/Woche) gewährleisten? Derzeit ist es so, dass der Arbeitgeber meiner Frau das nicht schriftlich für die Elterngeldstelle zusichern kann, da es nur Teilzeitmodelle unter 20 Std/Woche gibt. Entsprechend würde der Antrag abgelehnt werden. Vielen Dank.
von RedClown am 19.08.2016, 09:06