Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis September 2013 in Elternzeit, möchte aber ab dem Sommer bei einem anderen AG für 20 Std. arbeiten gehen, da ich zu meinem jetzigen AG so oder so leider nicht mehr zurückkehren kann (wg. Wohnungswechsel). Nun meine Frage, wenn ich während der Zeit bei meinem neuen AG schwanger werden sollte, über wen laufe ich dann weiter? Habe ich bei meinem alten AG weiterhin das Recht auf 3 Jahre Elternzeit oder bei meinem neuen AG? Vielen Dank für Ihre Antwot!!
von TessaHH am 23.04.2012, 12:40