Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Anfang Oktober 2015 in der Elternzeit. Aus persönlichen Gründen habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Wiedereinstieg ab März 2014 während der Elternzeit für zwei Tage in der Woche für insgesamt 14 Stunden vereinbart. Die Betreuung meiner Tochter soll an den zwei Tagen durch meine Mutter gewährleistet werden. Da meine Tochter ein sehr lebhaftes und anstrengendes Kind ist habe ich nun bedenken, ob alles wirklich so klappt wie gedacht. Ich frage mich nun, habe ich in der Elternzeit das Recht meine Stunden dementsprechend zu kürzen oder gar mich zu entscheiden, bis zum Ende der Elternzeit doch wieder komplett zuhause zu bleiben!? Das sich kein AG wirklich darüber freuen wird ist mir schon klar.....Ich arbeite im öffentlichen Dienst und somit nicht in einem kleineren oder mittleren Unternehmen. Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende.
von Simi2802 am 31.01.2014, 08:16