Arbeiten während der Elternzeit - Arbeitgeber fordert Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten während der Elternzeit - Arbeitgeber fordert Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich wuesste gerne, wie die rechtliche Situation bei folgender Konstellation ist: Eine Angestellte in Vollzeit mit Festvertrag ging 12 1/2 Monate, nachdem sie in einer neuen Firma angefangen hat, in Mutterschutz. Ihr Einsatzbereich ist die Tochterfirma einer größeren Firma. Die Tochterfirma hat an ihrem Standort ca. 20 Mitarbeiter, davon 3 Teilzeitkräfte. Die Tochterfirma ist im selben Gebäude wie die Mutterfirma, die über 100 Mitarbeiter hat. Beide teilen sich die Personalabteilung (nur 1 Personalchef). Der Hauptsitz ist in Hongkong. Nach der Geburt beantragte sie schriftlich innerhalb von 1 Woche Elternzeit für 24 Monate sowie die Übertragung von 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum vom 3.Geburtstag bis 8. Lebensjahres ihres Kindes. Gleichzeitig beantragte sie nach dem vollendeten 13. Lebensmonat in Teilzeit zu arbeiten. Stundenunfang: 20 bis 30 Stunden gleichmaessig verteilt auf 5 Werktage. Der Arbeitgeber bestätigte schriftlich 2 Jahre Elternzeit. Er schrieb, dass er sich bzgl Teilzeitarbeit einige Monate vor Ablauf der 2 Jahre unterhalten wolle. Er lehnte weder die Teilzeit explizit ab noch die Übertragung der 12 Monate. Daraufhin kontaktierte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber und wies per E-Mail darauf hin, dass sie beantragt hatte nach dem vollendeten 13. Lebensmonat ihres Kindes, also noch während der Elternzeit, in Teilzeit arbeiten zu wollen. Folglich stellte sie die Frage, dass man sich dann 1 Jahr früher treffen muesse. Sie wies darauf hin, wann sie von der Krippe eine Bestätigung bekommen wuerde und erst dann den genauen Stundenumfang mitteilen könne. Daraufhin schickte der Arbeitgeber eine Bestätigung der Elternzeit über 13 Monate. Jetzt will der Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmerin nach 13. Monaten in Vollzeit oder gar nicht wieder arbeiten solle. Teilzeit wäre aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Man haette bereits zu viele Teilzeitarbeitnehmer, die Vormittags arbeiten wollen. Den Vorschlag 1 Vollzeitjob zu teilen, also 2 volle Tage und 1/2 Tag, lehnte er ab. Man habe keinen Konterpart. Eine der 3 Teilzeitkräfte hat vor 2 Wochen entbunden. Für sie kam eine andere Angestellte aus der Elternzeit zurück. Meines Wissens nach gibt es bei Tochterfirma noch 2 weitere Muetter in Elternzeit, die evtl. zur selben Zeit zurückkehren wollen koennten. Bei der Mutterfirma 3 Angestellte. Welche Möglichkeiten hat die Angestellte? Sie hat den Krippenplatz extra wg der Teilzeitarbeit besorgt. Jetzt muss sie ihn auch zahlen. Die Krippe geht nur von 7:30 bis 14:30. Sie kann nicht Vollzeit (40 Std) arbeiten. Und will es auch nicht. Ist es richtig, dass ihre Elternzeit bis zum 2. Geburtstag läuft? Oder hat das Schreiben des Arbeitgebers etwas geändert? Beantragt hat die Arbeitgeberin NIE 13 Monate sondern 24. Die Arbeitnehmerin will nicht Vollzeit arbeiten, aber auch nicht kuendigen. Sie hatte Angst vor Repressalien. Vielen Dank.

von Bianca197 am 23.07.2015, 13:58



Antwort auf: Arbeiten während der Elternzeit - Arbeitgeber fordert Vollzeit

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2015



Antwort auf: Arbeiten während der Elternzeit - Arbeitgeber fordert Vollzeit

Sie kann ALG1 IN Elternzeit beantragen und sich dann 20-30 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Dazu benötigt sie nur den Nachweis der Kinderbetreuung und ein Schreiben des AG dass es aus betrieblichen Gründen bei ihm nicht möglich ist. Wenn sie auch nach 2 Jahren nicht Vollzeit arbeiten kann,, dann hat sie ab jetzt die Zeit sich einen anderen Job zu suchen der auch nach der Elternzeit bleibt.

von Sternenschnuppe am 23.07.2015, 14:12



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Hallo Sternschnuppe, bei diesem Weg wuerde sich der Arbeitgeber gequem aus der Pflicht stehlen. Den nach Teilzeitarbeitsgesetz sind die Voraussetzungen gegeben: - mehr als 15 Mitarbeiter - Betriebszugehoerigkeit groesser als 6 Monate (bis Mutterschutz 12 1/2 Monate) Es wird einfach behauptet, dass man mit Teilzeitkraeften am Vormittag bestätigt sei. Dabei hat man nicht mehr Teilzeitkräfte (3) in der Tochterfirma als vor dem Beginn des Mutterschutzes. Haette der Arbeitgeber dann nicht innerhalb von max. 4 Wochen den Antrag auf Teilzeit ablehnen müssen? Das Angebot 2 volle Tage plus 1/2 Tag zu arbeiten wurde ohne Prüfung! abgelehnt. Dabei gab es noch keine Gespräche mit den anderen Angestellten in Elternzeit, welche ein paar Wochen später entbunden haben. Es besteht somit der Verdacht, dass der Arbeitgeber junge Muetter los werden will. Gerade wg des Arbeitsweges (ohne Auto erreichbar - 2. Auto finanziell nicht möglich) und der Sozialleistungen will die Arbeitnehmerin nicht den Arbeitgeber wechseln.

von Bianca197 am 23.07.2015, 14:30



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Ihr bliebe dann nur der Klageweg oder die Eigenkündigung, die aber eine Sperre beim ALG bedeutet.

von Sternenschnuppe am 23.07.2015, 14:36



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Man darf ja während der Elternzeit auch woanders in Teilzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber keinen Teilzeitjob anbieten kann. Hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf die Freigabe durch den Arbeitgeber? Dann koennte sie ja woanders arbeiten. Der Arbeitgeber kann sie während Elternzeit nicht kuendigen. Arbeitnehmer muss nach Elternzeit Arbeitnehmerin zurücknehmen.

von Bianca197 am 23.07.2015, 14:48



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Wenn er ihr nix anbietet muss er die Freigabe machen Wie ich oben schrieb. Was anderes suchen oder ALG1 in Elternzeit beantragen. Wie will sie denn nach den zwei Jahren arbeiten ?

von Sternenschnuppe am 23.07.2015, 15:07



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Nach den 2 Jahren wollte sie eigentlich noch kurzzeitig in Teilzeit arbeiten. Dann sollte das 2. Kind kommen. Sie hat Angst beim 2. Kind vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Sie war extra umgezogen um beide Grosselternpaare (Opas Rentner, Omas jeweils Teilzeitarbeit) fuer den Notfall nah dran (1 bzw 20km) zu haben. Und halt 7 Std. Krippe. Eine kirchliche Krippe, die nicht streiken darf. Ihr Mann arbeitet 5 min. Fußweg von ihrem Arbeitsplatz entfernt. Er hat die Moeglichkeit eines Eltern-Kind-Bueros bei Ausnahmefällen, die man rechtzeitig weiss (Brückentage wie Himmelfahrt, Weiterbildungstag in Krippe). Der Betrieb erfüllt die Voraussetzung der Mitarbeiterzahl sowie sie die Anforderung der Betriebszugehoerigkeit für Teilzeit nach Teilzeitarbeitsgesetz. Es gibt ja bereits auch 2 Muetter & 1 andere Angestellte in Teilzeit. Dringende betriebliche Gruende wurden nicht dargelegt. Es wurde nur behauptet man sei bereits gesaettigt mut Teilzeitkraeften. Alle wollen nur Vormittags. Bei ihrem spontanen Vorschlag für 2 volle Tage plus 1/2 Tag behauptete der Arbeitgeber sofort ohne Prüfung es gäbe keinen Konterpart. Also keine andere Mutter wäre dazu bereit auch 2 volle plus 1/2 Tag zu arbeiten. Der Arbeitgeber sagt also: Vollzeit oder gar nicht. Heisst also: Sch****e oder Sch****e. Oder selber kuendigen. Also für mich sieht es so aus, dass der Arbeitgeber junge Muetter raushaben will. Das haette er ihr aber schon vor dem Mutterschutz bzw vor 10 1/2 Monaten, als sie Elternzeit + Teilzeit in Elternzeit beantragte, sagen können! Dann haette sie 3 Jahre Elternzeit genommen. Denn in Elternzeit darf sie ja anderswo in Teilzeit arbeiten.

von Bianca197 am 23.07.2015, 18:59



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Und woanders Teilzeit arbeiten, bis sie wieder schwanger ist. Dann bei AG 1 die elternzeit beenden zum neuen Mutterschutz und Elternzeit für Kind 2 nehmen danach. Wie gesagt, sie kann Teilzeit auch einklagen, aber ob das dem Klima zuträglich ist? Oder sie wird rasch schwanger, zieht dann Vollzeit durch bis zum neuen Mutterschutz. Mit 7 Stunden Krippe, Papa und Omas und Opas sollte auch das gehen.

von Sternenschnuppe am 23.07.2015, 21:08



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Hallo Sternschnuppe, 7 Stunden Krippe hören sich viel an, aber wenn man den Fahrtweg mit Bus&Bahn abzieht, kann sie bei selbst hin bringen und selbst abholen nur 4 Std arbeiten. Der Arbeitgeber hat fuer Vollzeit besch***ene Zeiten: 8:30 bis 17:00. Ggfls noch unentgeltliche Überstunden. Krippe geht von 7:30 bis 14:30.Und darin sind schon die jeweils 30 Min Früh- und Spätdienst enthalten. Kind um 7:30 abgeben, 7:42 Bus, 9:00 Arbeitsplatz. Also 30 Min zu spät. Feierabend 17:00 = ca. 18:30 zuhause. :-( Also Betreuungsluecke 4 Std pro Tag. Sie koennte also ihr Kind weder hin bringen noch abholen. Zeitlich koennte sie nur Frühstück und Abendessen mit dem Kind verbringen plus Wochenende. Das kann man mit Teenagern machen, nicht aber mit Krippenkindern. Der Vater hat Gleitzeit aber zwischendurch ca alle 2 Wochen jeweils 1 wechselnden Tag Frueh- und Spätdienst. Der Arbeitgeber weiss genau, dass es nicht möglich ist, dass sie 40Std. Vollzeit arbeitet zzgl. je Tag 30min Mittagspause.

von Bianca197 am 23.07.2015, 22:26



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