Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in 3-jähriger EZ mit dem 2. Kind. Ab Herbst habe ich eine Ki-Betreuung und möchte dann nach 1,5 J wieder in TZ während EZ arbeiten gehen. Bei meinem EZ-Antrag habe ich damals nur die 3 Jahre beantragt und nicht dazu geschrieben, dass ich evtl. in EZ wieder arbeiten möchte, das habe ich nur mündlich angedeutet. Ich muss die TZ in EZ ja beantragen, was wenn mein AG mich nicht beschäftigen kann (wovon ich ausgehe, habe vorher auch TZ gearbeitet)? Kann ich dann während der EZ bei einem anderen AG ohne Zustimmung arbeiten und wenn ja wieviele Std.? Welche Steuerklasse wäre das? Könnte ich, sollte mein AG mich in TZ nicht beschäftigen können und dies bescheinigen ich auch ALG1 beziehen, bis ich was neues gefunden habe? Danke für Ihre Rückmeldung Carrie
von Carrie38 am 19.02.2015, 10:45