Hallo Frau Bader !
Im Oktober endet meine Elternzeit.
Für die Nachmittagsstunden habe ich eine private Betreuung für meine Tochter aber für morgens habe ich bisher niemanden gefunden !
Von der Gemeinde wurde mir gesagt daß alle Vormittagsplätze belegt sind.
Wenn ich aber keinen Vormittagsplatz für die Kleine bekommen kann ich nicht wieder arbeiten gehen !
Wie ist das nun muß mir die Gemeinde auf alle Fälle einen Vormittagsplatz für die kleine geben ?
Oder muß die Gemeinde ewtl ne Tagesmutter für die gleichen Stunden und zum gleichen Betrag stellen ?
Was kann ich tun ?
LG Andrea
Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 07:03
Antwort auf:
Arbeiten und Kindergartenplatz
Hallo,
die Gemeinde soll es Ihnen schriftlich geben und dann legen Sie Widerspruch ein - es besteht ein Anspruch auf einen Vormittagsplatz.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2005
Antwort auf:
Arbeiten und Kindergartenplatz
ähm, ich glaube, man hat einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, ob vor oder nachmittags liegt bei der Gemeinde da es dort ja imemr nach dem alter geht. d. h. wenn mehr 5 jährige angemeldet sind stehen die 1 jahr vor der einschulung und müssen somit aufgenommen werden. außerdem kann man nur soviele kinder aufnehmen wie den kindergarten verlassen.
Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 13:46
Antwort auf:
Arbeiten und Kindergartenplatz
Hallo !
Das siehst Du falsch !
Ein 3 jähriges Kind wo die Mutter arbeitet und von daher ne Betreuung braucht hat mehr Anspruch auf einen KiGaplatz wie ein 5 jähriges Kind wo die Mutter nur zuhause ist !
Außerdem hat normalerweise jedes kind ab 3 Jahren einen Anspruch und wenn nicht genug Plätze frei sind muß die Gemeinde freie Plätze schaffen
lG Sandra
Mitglied inaktiv - 02.08.2005, 09:40