Hallo, meine Frauenärztin hat mir ein Empfehlungschreiben für ein absolutes Beschäftigungsverbot, beginnend ab dem 11.12.2013 bis zum Beginn des Mutterschutzes zur Weiterleitung an den Arbeitgeber gegeben, was ich auch direkt getan habe. Ich arbeite in Teilzeit als Angestellte im öffentlichen Dienst. Es ist meine 2. Schwangerschaft. Ich habe bereits eine 2 1/2 jährige Tochter. Ein Grund wurde im Empfehlungsschreiben nicht angegeben. Ausschlaggebend war aber, dass ich seit einem längeren Zeitraum (ca. 3 Monate) anhaltenden starken Schwindel habe, was ein Arbeiten unmöglich macht. Ich war mit Unterbrechung auch ständig krank geschrieben. Zuletzt fast 6 Wochen bis einschließlich 02.02.2014. Ich habe bis heute keine Entscheidung und muss morgen erst zum Betriebsarzt. Am 03.01.2014 wollte ich wieder arbeiten, da ich mich mal wieder halbwegs fit fühlte. Ich darf aber aufgrund der Empfehlung nicht arbeiten. Dabei dachte ich, dass das Beschäftigungsverbot erst gilt, wenn es durch den Betriebsarzt ausgesprochen wird. Wie ist die Zeit zwischen Empfehlung und Aussprache des Beschäftigungsverbotes zu werten? Vor allem, wenn ich teilweise in der Zeit krank geschrieben war? Wer haftet und wer zahlt in der Zeit Lohn/Gehalt? Wie ist sie rückwertend zu bewerten, wenn kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird? Ich stehe gerade etwas im Dunkeln und keiner kann (will?) mir so wirklich weiterhelfen.
von StayImaginative am 06.01.2014, 12:34