Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Kann ich trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft arbeiten, wenn ich eine schriftliche Erklärung abgebe auf eigenes Risiko zu arbeiten, bzw. kann der Betriebsarzt auf die Ausstellung des Beschäftigungsverbots verzichten, wenn ich schriftlich verfasse, dass ich auf eigenes Risiko arbeiten möchte?

von mooongirl am 28.11.2014, 23:19



Antwort auf: Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Hallo, der AG kann erheblichen Ärger bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Nein. Wer soll die Verantwortung und Kosten tragen wenn da was passiert. Das Mutterschutzgesetzt ist ein Gesetz und dem darf sich der Arbeitgeber nicht widersetzen. Warum möchtest Du darauf verzichten?

von Sternenschnuppe am 29.11.2014, 00:14



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