Kann ich trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft arbeiten, wenn ich eine schriftliche Erklärung abgebe auf eigenes Risiko zu arbeiten, bzw. kann der Betriebsarzt auf die Ausstellung des Beschäftigungsverbots verzichten, wenn ich schriftlich verfasse, dass ich auf eigenes Risiko arbeiten möchte?
von
mooongirl
am 28.11.2014, 23:19
Antwort auf:
Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Hallo,
der AG kann erheblichen Ärger bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Nein. Wer soll die Verantwortung und Kosten tragen wenn da was passiert.
Das Mutterschutzgesetzt ist ein Gesetz und dem darf sich der Arbeitgeber nicht widersetzen.
Warum möchtest Du darauf verzichten?
von
Sternenschnuppe
am 29.11.2014, 00:14