Frage: Arbeiten nach der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich brauche Ihren Rat bzw Tipp. Ich habe letztes Jahr zwei Jahre Elternzeit beantragt, diesen seit läuft praktisch das erste Jahr ab..  Allerdings will ich nicht mehr in meine Firma zurück , da ich mit dem chef nicht sehr gut auseinander gegangen bin und auch die Entfernung bis zur arbeit mit kind nicht machbar ist bzw sich nicht lohnt... ich würde gerne erstmal auf 450 € arbeiten.  Jetzt zu meiner frage.. ich habe eine Stelle gefunden die auf 450 € suchen würde allerdings wäre es die Konkurrenz von meiner jetzigen Firma..  Heisst ich darf rechtlich gesehen gar nicht dort arbeiten bevor ich nicht gekündigt habe. Oder ?... Ivh wollte eigentlich diesen sept bereits bei der alten fiema kündigen und mir was neues suchen aber das Angebot der neuen fiema ist sehr verlockend.. Kann ich vor Ablauf der elternzeit bereits kündigen und wie lange habe ich dann Kündigungfrist? Wirkt sich das dann nicht auf mein elterngeld aus wenn ich vor ablauf der elternzeit kündigen sollte?  Oder gibt es da eine andere Möglichkeit für mich ? Vielen Dank für ihre Antwort!  Grüse

von VeRoSch am 24.05.2020, 22:03



Antwort auf: Arbeiten nach der Elternzeit

hmmm..zum einen würde ich dir empfehlen zu sehen, ob du tz arbeiten kannst und nicht nur auf 450 euro basis. du hast in tz einfach mehr rechte und bist besser abesichert. zum anderen, du musst vorher! das einverständnis deines chefs holen. erst dann kannst du unterschreiben. wenn du eh kündigen möchtest, würde ich es an deiner stelle versuchen. erläutere dem chef dass du bei ihm wegen entfernung nicht arbeiten kannst, was neues hast und sein ok möchtest. wenn er ja sagt, würde ich das 3. jahr elternzeit noch dranhängen, da muss er gar nicht zustimmen und erst kündigen, wenn du dort tz arbeiten kannst. vorteil wäre, dass dein job an sich noch da ist. und wenn eine neue geburt bevorstünde und ein mutterschutz in der elternzeit beginnen würde, könntest du diese ez auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden und würdest in der mutterschutzzeit voll bezahlt werden. wenn du kündigst und nur auf 450 euro arbeitest, erhälst du da in einem neuen mutterschutz viel viel weniger. kündigen kannst du immer noch wenn der chef nein sagt.

von mellomania am 24.05.2020, 22:11



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