Frage: Arbeiten nach der Elternzeit

Hallo, ich habe vor meiner Schwangerschaft fünf Jahre im Betrieb gearbeitet. Jetzt nach zwei Jahren Elternzeit möchte ich wieder zurückkehren. Hatte davor einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit). Jetzt wollte ich aber Teilzeit arbeiten. Mein Chef hat mir das zwar genehmigt (eigentlich wollte er keine Teilzeitkräfte nur Vollzeit), jetzt habe ich aber durch Zufall erfahren das mir mein Chef einen befristeten Vertrag (für ein Jahr) gibt. Ist das rechtlich in Ordnung? Mit freundlichen Grüßen K. Seidl

von Kathl0986 am 11.02.2016, 11:10



Antwort auf: Arbeiten nach der Elternzeit

Hallo, meinen Sie einen befrsiteten TZ-Vertrag? Eine Vertragsänderung? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2016



Antwort auf: Arbeiten nach der Elternzeit

Auf ein Jahr befristet klingt doch gut :-) Ich empfehle Dir keinen unbefristeten Änderungsvertrag auf 20 Stunden. Beantrage besser aus fam. Gründen verkürzte Arbeitszeit für ein oder zwei Jahre. Dann hast Du die Möglichkeit anschließend wieder voll zu gehen. Bei uns auf Arbeit werden regelm. solche Anträge eingereicht. Manche machen das Jahr für Jahr und haben die Sicherheit wieder 40 Stunden gehen zu dürfen, wenn sie wollen oder müssen. Vielleicht habe ich es aber auch falsch verstanden...? Alles Gute.

Mitglied inaktiv - 11.02.2016, 11:34



Antwort auf: Arbeiten nach der Elternzeit

Kurze Frage, warum machst Du nicht Teilzeit innerhalb der Elternzeit? In der Elternzeit darf man doch bis zu 30 Std die Woche arbeiten, darf aber nicht gekündigt werden. Hast doch noch ein Jahr. Und solange würde Dein Vollzeitvertrag ruhen. Oder evtl hat Dein Chef für dich mitgedacht und das deshalb befristet? Weil, so hat er dir deinen Vollzeitvertrag gesichert. Du kannst in einem Jahr immer noch schauen ob bei Teilzeit bleibst oder doch wieder Vollzeit willst. Weil, änderst Du den Vollzeitvertrag dauerhaft, dann kann man den oft schlecht wieder aufstocken. Das umgeht man wenn man Teilzeit innerhalb der Elternzeit macht. Würde aber dringend nachfragen wie das jetzt mit deinem Vollzeitvertrag aussieht. Nicht das dein Chef da eine Änderungskündigung gemacht hat, dann wäre Dein Vollzeitvertrag weg und du theoretisch in einem Jahr arbeitslos wenn die Befristung ohne Verlängerung ausläuft. Ach ja, die grundlegenden Meiler wie Gehalt, Urlaub usw müssen dem Teilzeitvertrag angepasst werden, heißt Du darfst nicht schlechter gestellt werden.

Mitglied inaktiv - 11.02.2016, 11:54



Antwort auf: Arbeiten nach der Elternzeit

Sorry hab ich falsch beschrieben. Das ist Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Da ich bis jetzt nur zwei Jahre zu Hause war. Mein Problem ist, mein Chef (entspr. der Bereichsleiter, nicht der Geschäftsführer) will keine Teilzeitkräfte. Hat nur keinen rechtlichen Grund gehabt mir dies zu verweigern. Wollte jetzt Teilzeit arbeiten ca. 1 Jahr und dann wollen wir ein zweiten Kind. Mein Problem liegt einfach daran, das er mir meinen Vollzeitvertrag komplett ändert. Sollte ich den neuen Vertrag unterschreiben, dann bin ich für 1 Jahr befristet und da er keine Teilzeitkräfte möchte, hab ich das Gefühl er verlängert mir den Vertrag dann nicht. Und ich will jetzt auch nicht auf Glück den Vertrag unterschreiben. Hab aber noch ein Gespräch mit Ihm. Wollte mich nur davor einfach erkundigen.

von Kathl0986 am 12.02.2016, 11:17



Antwort auf: Arbeiten nach der Elternzeit

ja, einen befristeten TZ-Vertrag. So hat mir mein Chef es gesagt. Hab zwar gefragt ob er es kann, da ich ja einen unbefristeten Vertrag schon habe. Und er meinte, da ich nicht Vollzeit arbeiten will und ich Teilzeit arbeiten möchte wird mir ein befristeter Vertrag angeboten. Aber das hat sich jetzt komplett erledigt. Da ich mich heute bereits entschieden habe, das ich die komplette Elternzeit nehme und mir einen 450 € Job suche. Danke für die ganzen Infos

von Kathl0986 am 12.02.2016, 18:59



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