Hallo Frau Bader, ich werde nach der Elternzeit im März wieder 18 Std./Woche arbeiten. Dies habe ich mit meinem AG schriftlich vereinbart. Muss zusätzlich noch mein Arbeitsvertrag (vorher Vollzeit) geändert werden oder reicht das Schreiben des Arbeitgebers aus? Vielen Dank. Gruß V. Weber
von VW76 am 09.02.2011, 11:02