Frage: Arbeiten nach Elternzeit

Hallo, bin Mama von 1 Kind und bin momentan im dritten Jahr meiner Elternzeit. Diese endet am 06.05.2017. d.h. dies wäre mein erster Arbeitstag nach EZ. Unsere Familienplanung ist allerdings noch nicht abgeschlossen und punktgenau kann man sowas ja auch nicht planen. Daher schwirren mir jetzt natürlich verständlicherweise ein paar existenzielle Fragen durch den Kopf: Was wäre denn, wenn ich jetzt in den nächsten Monaten schwanger würde und daher z.B. 6-7 Wochen nach Wiedereintritt in den Job bereits schon wieder in Mutterschutz gehen würde? Ist ein individuelles Beschäftigungsverbot, das bei mir aus gesundheitlicher Sicht sowieso absolut gegeben wäre, sinnvoll? Wie siehts dann finanziell-gehaltstechnisch aus und bin ich dann auch versichert? Oder aber würde es sogar schon reichen, nur eine Woche oder sogar nur einen Tag in Vollzeit zu arbeiten, um die Berechnungsgrundlage des Lohns für das 2. Elterngeld in gleicher Höhe wie beim 1. Elterngeld zu erreichen? Gibts ausserdem Beratungsstellen, die einem in solchen Fragen wie oben geschrieben, helfen können? Wenn ja, wer und wo? Danke für eine hilfreiche Antwort!

von ChriStella58 am 29.08.2016, 14:31



Antwort auf: Arbeiten nach Elternzeit

Hallo, 1. Bei gesundheitlichen Problemen erhält man kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung 2. Entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Um das volle Elterngeld zu bekommen, müssten Sie also zwölf Monate gearbeitet haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2016



Antwort auf: Arbeiten nach Elternzeit

Um das volle EG wie bei Kind1 zu bekommen müsstest Du 12 Monate !!!! ein entsprechendes VZ-Gehalt bekommen bevor Du in Mutterschutz gehst. Weil die 12 Monate vor Bezug des EG entscheidend sind, ausgeklammert werden lediglich Mutterschutzzeiten und die ersten 12 Monate Elterngeld. Wie lange du insgesamt in EZ warst tut nichts zur Sache. Wollt irh noch ein Kind, dann könntest Du jetzt entweder TZ in EZ arbeiten, dann gibt es etwas mehr EG wie den Mindestsatz, ihr wartete mit dem schwanger werden bis Du schon so 3-4 Monate arbeitest oder beschließt, der Mindestsatz von 300 € reicht uns, dann ist es eh egal. Weil den bekommt ihr auf jeden Fall. Jeden tag den du dann noch arbeitest erhöht das neue EG. Ein mögliches BV würdest Du eh erst bekommen wenn Deine EZ vorbei ist, weil vorher benötigst Du ja keines. Und da du auch nicht TZ arbeitest, wenn ich das richtig verstanden habe, würde das auch nicht dafür greifen. Und EZ frühzeitig beenden in dem Wissen das man ins BV geht darf man nicht, das wäre Betrug. Die EZ vorher beenden dürftest Du nur in dem Falle das Du schon vorher in den Mutterschutz gehen würdest.

Mitglied inaktiv - 29.08.2016, 18:15



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