Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

Hallo Ich hatte 36 Monate Beschäftigungsverbot in der Stillzeit, die letzten 4 Monate habe ich 2 Tage angefangen wieder zu arbeiten, um langsam wieder in den Job reinzukommen. Jetzt haben wir besprochen, dass ich in der restlichen Elternzeit 3 Tage die Woche plus ein Wochenende ( bei uns heißt das Dienst von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) arbeite. Eine Gehaltsvorstellung vom Arbeitgeber wurde mir während diesem Gespräch nicht mitgeteilt. Daraufhin bin ich immer wieder hin und habe das angesprochen. Keine Reaktion! Jetzt habe ich meine Abrechnung für den Monat bekommen. Ich würde jetzt deutlich weniger als die anderen Kollegen verdienen, obwohl ich Dienstälteste bin und deutlich mehr vor der Schwangerschaft verdient habe als die anderen. Eine Kollegin ist erst ein Jahr im Betrieb und arbeitet auch nur 3 Tage und ein Wochenende und verdient auch deutlich mehr als ich. Muss ich mir das gefallen lassen? Ich würde jetzt wieder ein Gespräch einfordern. Wie soll ich da vorgehen, wenn ihr nicht mehr zahlt, würde ich nur 2 Tage arbeiten ohne Wochenende? Eigentlich würden die neuen Arbeitszeiten einer 3/4 Stelle entsprechen, kann ich dann 3/4 meines alten Gehaltes dafür einfordern? Vielen Dank Nicole

von Nicole.78@gmx.de am 01.05.2016, 12:18



Antwort auf: Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

Hallo, welche EZ? Sie können höchstens 12 Mo. mit Zustimmung vom Ag nehmen. Sie bekommen den Lohn anteilig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

Welche restliche Elternzeit? Die hat am Tag vor dem 3ten Geburtstag Deines Kindes geendet, heißt seit dem 3ten Geburtstag bist du raus. und 36 Monate durch 12 Monate sind bei mir 3 Jahre. Wenn es um eine dauerhafte Teilzeitbeschäftigung geht, da ist maßgeblich was in deinem Vollzeitvertrag steht. Das wird dann entsprechend umgerechnet. Schau also da mal rein.

Mitglied inaktiv - 01.05.2016, 12:46



Antwort auf: Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

Du hast 36 Monate volles Geld kassiert wegen eines Beschäftigungsverbots in der Stillzeit? Ich glaubs nicht...

von Philomena0303 am 01.05.2016, 15:34



Antwort auf: Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

Ich wusste gar nicht, dass man ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit bekommen kann und dann auch noch für 3 Jahre. Sachen gibt es in Deutschland...

von Mausi85 am 01.05.2016, 21:51



Antwort auf: Arbeiten nach Beschäftigungsverbot aber in Elternzeit

Doch, in wenigen Fällen geht das wenn BERUF und Stillen nicht vereinbar ist. Nicht fair, weil es alles anderen Mütter benachteiligt, ist aber so. Allerdings schon verwunderlich das die KK so lange das mitmacht. Bei besonderen medizinischen Belangen zB spezielle Füllungen in der Stillzeit welche nicht gemacht werden dürfen, zB Amalgan, rechnen die der Frau nur 6 Monate zu. Danach muss sie selbst zahlen. Das eine KK also wirklich alle 3 Jahre voll als BV übernimmt ist schon verwunderlich. Aber evtl hat der AG das ganze auch aus eigener Tasche gezahlt und dürfte langsam echt angepisst sein. Würde das Theater jetzt durchaus erklären. Aber reine Mutmassung.

Mitglied inaktiv - 02.05.2016, 16:27



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