Frage: Arbeiten in der Elternzeit

Liebe Frau Bader, meine Frage betrifft das Arbeiten in der Elternzeit. Ich bin noch bis 2019 in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich noch im November und Dezember diesen Jahres. Jetzt habe ich mich für eine Stelle zum Zeitungen austragen beworben. Damit ich uns was dazu verdiene, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme. Ich habe die Stelle bekommen, geht aber nur ab jetzt sofort. Würde das denn gehen? Von der Stundenzahl auf jeden Fall, ich würde nur 2 Stunden in der Woche austragen. Aber das was ich dort verdiene wird ja mit dem Elterngeld dann verrechnet. Was nicht viel sein wird und ich bekomme auch nur 450€ elterngeld im Monat. Aber kann ich das noch angeben oder darf ich erst ab Januar arbeiten? Vielen lieben Dank!!!

von OliviaÖl am 26.10.2016, 14:37



Antwort auf: Arbeiten in der Elternzeit

Hallo, ich würde erst ab Januar arbeiten, ansonsten wird es angerechnet, wenn es Basis Elterngeld ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016



Antwort auf: Arbeiten in der Elternzeit

Vielen Dank für Ihre Antwort! Leider kann ich die Stelle nur bekommen wenn ich sofort anfange. Dann werde ich die 2 Monate wohl umsonst arbeiten. Liebe Grüße

von OliviaÖl am 27.10.2016, 11:49



Antwort auf: Arbeiten in der Elternzeit

Versuichen Sie doch, sich mit dem AG zu einigen

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016



Antwort auf: Arbeiten in der Elternzeit

Keine Sorge, umsonst ist es nicht. Du wirst etwa 33% des Verdienstes bekommen meines Wissens nach.

Mitglied inaktiv - 27.10.2016, 13:46



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