Liebe Frau Bader, meine Frage betrifft das Arbeiten in der Elternzeit. Ich bin noch bis 2019 in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich noch im November und Dezember diesen Jahres. Jetzt habe ich mich für eine Stelle zum Zeitungen austragen beworben. Damit ich uns was dazu verdiene, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme. Ich habe die Stelle bekommen, geht aber nur ab jetzt sofort. Würde das denn gehen? Von der Stundenzahl auf jeden Fall, ich würde nur 2 Stunden in der Woche austragen. Aber das was ich dort verdiene wird ja mit dem Elterngeld dann verrechnet. Was nicht viel sein wird und ich bekomme auch nur 450€ elterngeld im Monat. Aber kann ich das noch angeben oder darf ich erst ab Januar arbeiten? Vielen lieben Dank!!!
von OliviaÖl am 26.10.2016, 14:37