Frage: Arbeiten in Elternzeit

Arbeiten in Elternzeit Hallo , ich hätte eine Frage und zwar möchte ich in Elternzeit gerne arbeiten in Teilzeit 20 Std die Woche. Da ich 2 Kinder habe, habe ich meine wunschuhrzeiten dem Arbeitgeber in dem Antrag mittgeteilt, da ich erst die Kinder in den Kindergarten bringen muss und danach arbeiten gehen könnte. Aber der Arbeitgeber hat es leider abgelehnt weil ihnen die Uhrzeiten nicht passt, meine Frage ist kann ich was tun kann ich mich wo anders bewerben und was wäre wenn der Arbeitgeber dies auch ablehnt. Vielen Dank Lg

von Lara1010 am 03.03.2021, 21:09



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Hallo, SIe haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Ihnen bleibt also nur, in der EZ TZ bei einem anderen AG zu arbeiten - dazu muss der alte AG zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2021



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

du hast leider kein recht auf wunscharbeitszeiten. wenn der AG das ablehnt und ihr euch nicht einigt, darfst du bis zu 30 h woanders arbeiten NACH seiner vorherigen genehmigung. ablehnen kann er eigentlich nur, wenn es die direkte konkurrenz wäre.

von mellomania am 03.03.2021, 21:44



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

die frage war mit einem anderen profil unten haargenau identisch...hmmm.. hast du die ablehung schriftlich? dann antwort unten. seltsam, genau gleich alles.

von mellomania am 03.03.2021, 21:49



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Leider habe ich die Ablehnung nicht schriftlich, es wurde mir am Telefon mitgeteilt. Sie meinten , dass ich es schriftlich die nächsten 2 Tage bekommen werde, aber bisher kam leider noch nichts an (1 Woche her) Danke Lg

von Lara1010 am 03.03.2021, 22:20



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

wenn du es schriftlich hast, dass du in eurem betrieb keine teilzeit arbeiten kannst, darfst du ohne genehmigun des arbeitgebers woanders arbeiten. du musst es ihm nur mitteilen. ablehnen kann er das nicht. mich wunderte nur ,d ass ein anderes profil unten exakt die gleiche frage stellte

von mellomania am 03.03.2021, 22:24



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Ich danke dir liebes, für deine schnelle Antwort, dann warte ich noch auf die Ablehnung schriftlich und werde mein Glück woanders probieren. Wo meinen sie mit der Frage? Lg

von Lara1010 am 03.03.2021, 22:29



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Sie meint den Post "3 Kind"

Mitglied inaktiv - 03.03.2021, 22:40



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Wieso sollte ich mir die Mühe geben und die gleiche Frage mit einem anderen Profil stellen? Hat doch gar keinen Sinn , die Frage 2x zu Stellen.

von Mami201810 am 03.03.2021, 22:51



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Naja manche können nicht abwarten bis Frau Bader es beantwortet. Ich habe auch gedacht Häh das stand doch schon mal. Dabei hast du mami... erst später das mit der Ablehnung geschrieben.

Mitglied inaktiv - 03.03.2021, 23:07



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